Anordnung von Schutzeinrichtungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Schutzeinrichtung kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorgesehen werden,
Die Schutzeinrichtung für Überlast kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorgesehen werden,
* wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
* wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
* wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.
* wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.
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* Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Leitungen S<sub>1</sub> und S<sub>2</sub> bestimmt.
* Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Leitungen S<sub>1</sub> und S<sub>2</sub> bestimmt.
Zweiter Fall:
Zweiter Fall:
* Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z.B. in
* Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z. B. in
** Erregerstromkreisen von umlaufenden Maschinen,
** Erregerstromkreisen von umlaufenden Maschinen,
** Speisestromkreisen von Hubmagneten,
** Speisestromkreisen von Hubmagneten,
** den Sekundärstromkreisen von Stromwandlern,
** den Sekundärstromkreisen von Stromwandlern,
** Stromkreisen, die der Sicherheit dienen, z.B. von Feuerlöscheinrichtungen.
** Stromkreisen, die der Sicherheit dienen, z. B. von Feuerlöscheinrichtungen.


In diesen Fällen sollte eine Überlastmeldeeinrichtung vorgesehen werden.  
In diesen Fällen sollte eine Überlastmeldeeinrichtung vorgesehen werden.  


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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2023, 14:21 Uhr

Im Allgemeinen ist an der Einspeisung jedes Stromkreises eine Schutzeinrichtung erforderlich.

Allgemeine Regel

(siehe Abb. G7a)

Eine Schutzeinrichtung ist überall dort erforderlich, wo eine Reduzierung des maximal zulässigen Stromwertes auftritt.

Mögliche alternative Einsatzorte unter bestimmten Bedingungen

(siehe Abb. G7b)

Die Schutzeinrichtung für Überlast kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorgesehen werden,

  • wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
  • wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.

In der Praxis gibt es drei zulässige Fälle:

  • Fall (1) siehe Abb. G7b:
    • Länge von AB ≤ 3 m und
    • AB wurde für die Minimierung des Kurzschlussrisikos ausgelegt (z. B. Leitungen in Stahlrohren).
  • Fall (2) siehe Abb. G7b:
  • Fall (3) siehe Abb. G7b:
    • Die Überlastschutzeinrichtung (S) befindet sich in der Zuleitung, nahe beim Verbraucher. Diese Anordnung ist für Motorstromkreise geeignet. Die Überlastschutzeinrichtung (S) gewährleistet die Steuerung (Start/Stop) und den Überlastschutz des Motors, während die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) entweder ein Leistungsschalter (für den Motorschutz) oder eine aM-Sicherung ist.
    • Die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) befindet sich an der Stromkreiseinspeisung und entspricht den Grundsätzen in Abschnitt Berechnung der Mindestkurzschlussstromwerte.

Ungeschützte Stromkreise

(siehe Abb. G7c)

Erster Fall:

  • Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Leitungen S1 und S2 bestimmt.

Zweiter Fall:

  • Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z. B. in
    • Erregerstromkreisen von umlaufenden Maschinen,
    • Speisestromkreisen von Hubmagneten,
    • den Sekundärstromkreisen von Stromwandlern,
    • Stromkreisen, die der Sicherheit dienen, z. B. von Feuerlöscheinrichtungen.

In diesen Fällen sollte eine Überlastmeldeeinrichtung vorgesehen werden.

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