Potentialausgleichsleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. November 2021, 16:06 Uhr
Der Hauptpotentialausgleichsleiter
Die Querschnitte für die Leiter des Hauptpotentialausgleiches müssen mindestens halb so groß sein wie der Querschnitt des größten Schutzleiters der Anlage, jedoch mindestens 6 mm. Der Querschnitt des Potentialausgleichsleiters braucht bei Kupfer nicht größer als 25 mm2 zu sein, bei anderen Metallen nicht größer als ein hinsichtlich der Strombelastbarkeit dazu gleichwertiger Querschnitt.
Zusätzlicher Potentialausgleichsleiter
Ein Leiter für den zusätzlichen Potentialausgleich, der zwei Körper verbindet, muss einen Querschnitt besitzen, der mindestens so groß ist wie der des kleineren Schutzleiters, der an die Körper angeschlossen ist. Ein Leiter für den zusätzlichen Potentialausgleich, der Körper mit fremden, leitfähigen Teilen verbindet (M1 und M2 in Abbildung G61), muss einen Querschnitt haben, der mindestens halb so groß ist wie der Querschnitt des entsprechenden Schutzleiters.
Nicht in eine Leitung integrierte Potentialausgleichsleiter sollten, wenn möglich, mechanisch durch Rohre, Installationskanäle usw. geschützt werden.
Weitere wichtige Anwendungen für zusätzliche Potentialausgleichsleiter betreffen die Reduzierung der Erdschlussschleifenimpedanz, besonders zum Schutz gegen indirektes Berühren in Anlagen mit TN- oder IT-System und an speziellen Einsatzorten mit erhöhtem elektrischem Risiko (siehe IEC 60364-4-41 (VDE 0100-410)).