Notwendigkeit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. November 2021, 16:05 Uhr
Elektrische Energie aus einer USV wird zur Vorbeugung vor einem Stromausfall aus einer Speichervorrichtung auf Basis von statischen Batterien oder einer rotierenden Schwungradmechanik bereit gestellt. Die Reservebetriebsdauer des Systems ist begrenzt und reicht von mehreren Minuten bis zu mehreren Stunden.
Durch parallele Bereitstellung eines Netzersatzaggregats und einer USV lässt sich eine Dauerversorgung von Verbrauchern realisieren, bei denen ein Ausfall nicht hinnehmbar ist (siehe Abb. D16). Die Reservebetriebsdauer der Batterie oder des Schwungrads muss zur maximalen Anlauf- und Einschaltzeit des Generators passen. Eine USV kann außerdem zur elektrischen Versorgung von Verbrauchern genutzt werden, die empfindlich gegenüber elektrischen Störungen sind. (Die USV erzeugt eine netzunabhängige Spannung.)
Bei der Realisierung einer USV sind folgende Eigenschaften zu berücksichtigen:
- Empfindlichkeit der Verbraucher gegenüber Unterbrechungen der Energieversorgung, siehe Abs. Verfügbarkeitsanforderungen
- Empfindlichkeit der Verbraucher gegenüber elektrischen Störungen. siehe Abs. Auswirkungen äußerer Störereignisse
Die Bereitstellung einer USV ist unabdingbar, wenn Betriebsmittel nicht ausfallen dürfen (allerdings nur in diesem Fall!).