Parallelgeschaltete Leiter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. August 2017, 17:08 Uhr
Leiter mit gleichem Leiterquerschnitt, gleicher Länge und aus dem gleichen Werkstoff, die keine Verzweigungen auf der gesamten Stromkreislänge aufweisen, dürfen parallelgeschaltet werden.
Der maximal zulässige Strom entspricht der Summe der maximalen Ströme der einzelnen Adern, unter Berücksichtigung der Häufung (gegenseitige Erwärmung), Verlegeart usw.
Die folgenden Vorsichtsmaßnahmen sollten getroffen werden, um einen Kurzschluss an den parallelgeschalteten Leitungen zu vermeiden:
- Anordnung der parallelgeschalteten Leiter in mehradrigen oder verseilten einadrigen Kabeln
- Anordnung der parallelgeschalteten Leiter in einadrigen Kabeln und Leitungen bei eng gebündelter oder ebener Anordnung, wenn diese höhere Leiterquerschnitte als 50 mm2 bei Kupfer und 70 mm2 bei Aluminium aufweisen. In solchen Fällen sind besondere Verlegemaßnahmen notwendig, die aus einer geeigneten Phasenfolge und räumlicher Anordnung der unterschiedlichen aktiven Leiter bestehen.