Grundsätzliches zum Schutz bei Überstrom: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. August 2017, 17:08 Uhr
Eine Schutzeinrichtung für den Schutz bei Überstrom ist an der Einspeisung des betreffenden Stromkreises zu errichten (siehe Abb. G3 und Abb. G4).
- Diese Einrichtung muss den Strom innerhalb einer Zeit abschalten, die kürzer ist als die Zeit, in der der Leiter unzulässig hoch erwärmt wird.
- Die Schutzeinrichtung muss jedoch den unbegrenzten Durchfluss des maximalen Betriebsstromes Ib zulassen.
Der notwendige Querschnitt von Aderleitungen beim Auftreten von Kurzschlussströmen für eine Zeitdauer von bis zu 5 s nach Kurzschlusseintritt können annäherungsweise mit folgender Formel bestimmt werden:
I2t = k2S2. Die Formel zeigt, dass die zulässige Erwärmung proportional zum Quadrat des Leiterquerschnittes ist, wobei gilt:
t: Dauer des Kurzschlussstromes (Abschaltzeit)(s)
S: Querschnitt der Leiter (mm2)
I: Kurzschlussstrom (Aeff)
k: Konstante der Aderleitung (Abbildung G51 enthält einige k2-Werte)
Für eine gegebene Aderleitung variiert der maximal zulässige Strom gemäß den Umgebungsbedingungen. Bei einer hohen Umgebungstemperatur (θa1) > θa1) ist Iz1 z.B. geringer als Iz2) (siehe Abb. G5). θ bedeutet „Temperatur”.
Hinweis:
- Ib: maximaler Betriebsstrom des Stromkreises
- Ir: einstellbarer Überlastschutz: Bei einem Leistungsschalter mit einem Nennstrom von 50 A kann z.B. der Schutzbereich so eingestellt werden, dass der Überstromauslösewert (siehe Abb. G6) in etwa dem eines 30 A-Leistungsschalters entspricht.
- Iz: maximale Strombelastbarkeit des Leiters
- Ikmax: maximaler Kurzschlussstrom
- Ics: Bemessungsbetriebskurzschlussausschaltstrom (3-phasig) des Leistungsschalters
- Icu: Bemessungsgrenzkurzschlussausschaltvermögen