Schutz des Neutralleiters: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
__TOC__ | __TOC__ | ||
(siehe '''Abb. G64''') | (siehe '''Abb. G64''') | ||
[[File:Abb_G90.svg]] | |||
== Überlastschutz == | == Überlastschutz == | ||
Zeile 21: | Zeile 23: | ||
* der betrachtete Stromkreis durch eine Fehlerstom-Schutzeinrichtung geschützt ist, deren Nennfehlerstrom höchstens das 0,15fache der Strombelastbarkeit des betreffenden Neutralleiters beträgt. Diese Schutzeinrichtung muss alle aktiven Leiter des Stromkreises (einschließlich des Neutralleiters) abschalten. | * der betrachtete Stromkreis durch eine Fehlerstom-Schutzeinrichtung geschützt ist, deren Nennfehlerstrom höchstens das 0,15fache der Strombelastbarkeit des betreffenden Neutralleiters beträgt. Diese Schutzeinrichtung muss alle aktiven Leiter des Stromkreises (einschließlich des Neutralleiters) abschalten. | ||
[[File:Abb_G91.svg]] | |||
== Kurzschlussschutz == | == Kurzschlussschutz == |
Version vom 7. Januar 2014, 05:06 Uhr
(siehe Abb. G64)
Überlastschutz
TN- oder TT-Systeme
Entspricht der Querschnitt des Neutralleiters mindestens dem Querschnitt der Außenleiter, so ist für den Neutralleiter weder eine Überstromerfassung noch eine Abschalteinrichtung erforderlich.
Ist der Querschnitt des Neutralleiters geringer als der der Außenleiter, so ist eine seinem Querschnitt angemessene Überstromerfassung im Neutralleiter vorzusehen; diese Überstromerfassung muss die Abschaltung der Außenleiter, jedoch nicht unbedingt die des Neutralleiters bewirken.
Auf eine Überstromerfassung im Neutralleiter darf verzichtet werden, wenn
- der Neutralleiter durch die Schutzeinrichtung der Außenleiter des Stromkreises bei Kurzschluss geschützt wird und
- der Höchststrom, der den Neutralleiter durchfließen kann, bei normalem Betrieb den Wert der Strombelastbarkeit dieses Leiters nicht überschreitet.
IT-Systeme
Wenn das Mitführen des Neutralleiters erforderlich ist, muss im Neutralleiter jedes Stromkreises eine Überstromerfassung vorgesehen werden, die die Abschaltung aller aktiven Leiter des betreffenden Stromkreises (einschließlich des Neutralleiters) bewirkt. Auf diese Überstromerfassung darf verzichtet werden, wenn
- der betrachtete Neutralleiter durch eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung, z.B. an der Einspeisung der Anlage, gegen Kurzschluss geschützt ist oder
- der betrachtete Stromkreis durch eine Fehlerstom-Schutzeinrichtung geschützt ist, deren Nennfehlerstrom höchstens das 0,15fache der Strombelastbarkeit des betreffenden Neutralleiters beträgt. Diese Schutzeinrichtung muss alle aktiven Leiter des Stromkreises (einschließlich des Neutralleiters) abschalten.
Kurzschlussschutz
Ist der Querschnitt des Neutralleiters kleiner als der Querschnitt der Phasenleiter, muss der Neutralleiter gegen Kurzschluss geschützt werden.
Ist der Querschnitt des Neutralleiters gleich oder größer als der Querschnitt der Außenleiter, ist kein zusätzlicher Schutz des Neutralleiters erforderlich, denn er wird durch die Schutzeinrichtungen in den Phasen geschützt.