Anordnung von Schutzeinrichtungen: Unterschied zwischen den Versionen
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== Ungeschützte Stromkreise == | == Ungeschützte Stromkreise == |
Version vom 18. Februar 2014, 14:18 Uhr
Im Allgemeinen ist an der Einspeisung jedes Stromkreises eine Schutzeinrichtung erforderlich.
Allgemeine Regel
(siehe Abb. G7a)
Eine Schutzeinrichtung ist überall dort erforderlich, wo eine Reduzierung des maximal zulässigen Stromwertes auftritt.
Mögliche alternative Einsatzorte unter bestimmten Bedingungen
(siehe Abb. G7b)
Die Schutzeinrichtung kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorgesehen werden,
- wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
- wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.
In der Praxis gibt es drei zulässige Fälle:
- Fall (1) siehe Abb. G7b:
- Länge von AB ≤ 3 m und
- AB wurde für die Minimierung des Kurzschlussrisikos ausgelegt (z.B. Leitungen in Stahlrohren).
- Fall (2) siehe Abb. G7b:
- Die vorgeschaltete Schutzeinrichtung P1 schützt AB gegen Kurzschluss gemäß Abschnitt 5.1.
- Fall (3) siehe Abb. G7b:
- Die Überlastschutzeinrichtung (S) befindet sich in der Zuleitung, nahe beim Verbraucher. Diese Anordnung ist für Motorstromkreise geeignet. Die Überlastschutzeinrichtung (S) gewährleistet die Steuerung (Start/Stop) und den Überlastschutz des Motors, während die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) entweder ein Leistungsschalter (für den Motorschutz) oder eine aM-Sicherung ist.
- Die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) befindet sich an der Stromkreiseinspeisung und entspricht den Grundsätzen in Abschnitt 5.1.
Ungeschützte Stromkreise
(siehe Abb. G7c)
Erster Fall:
- Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Leitungen S1 und S2 bestimmt.
Zweiter Fall:
- Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z.B. in
- Erregerstromkreisen von umlaufenden Maschinen,
- Speisestromkreisen von Hubmagneten,
- den Sekundärstromkreisen von Stromwandlern,
- Stromkreisen, die der Sicherheit dienen, z.B. von Feuerlöscheinrichtungen.
In diesen Fällen sollte eine Überlastmeldeeinrichtung vorgesehen werden.