Anordnung von Schutzeinrichtungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Allgemeinen ist an der Einspeisung jedes Stromkreises eine Schutzeinrichtung erforderlich.}}
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== Allgemeine Regel  ==
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(siehe '''Abb. G7a''')
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Eine Schutzeinrichtung ist überall dort erforderlich, wo eine Reduzierung des maxi-mal zulässigen Stromwertes auftritt.
Eine Schutzeinrichtung ist überall dort erforderlich, wo eine Reduzierung des maximal zulässigen Stromwertes auftritt.




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(siehe '''Abb. G7b''')
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Die Schutzeinrichtung kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorge-sehen werden,
Die Schutzeinrichtung kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorgesehen werden,
* wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
* wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
* wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.
* wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.
In der Praxis gibt es drei zulässige Fälle:
In der Praxis gibt es drei zulässige Fälle:
* Fall (1) siehe Abb. G7b:
* Fall (1) siehe '''Abb. G7b''':
** Länge von AB ≤ 3 m und  
** Länge von AB ≤ 3 m und  
** AB wurde für die Minimierung des Kurzschlussrisikos ausgelegt (z.B. Leitungen in Stahlrohren).
** AB wurde für die Minimierung des Kurzschlussrisikos ausgelegt (z.B. Leitungen in Stahlrohren).
* Fall (2) siehe Abb. G7b:
* Fall (2) siehe '''Abb. G7b''':
** Die vorgeschaltete Schutzeinrichtung P1 schützt AB gegen Kurzschluss gemäß Abschnitt 5.1.  
** Die vorgeschaltete Schutzeinrichtung P1 schützt AB gegen Kurzschluss gemäß Abschnitt 5.1.  
* Fall (3) siehe Abb. G7b:
* Fall (3) siehe '''Abb. G7b''':
** Die Überlastschutzeinrichtung (S) befindet sich in der Zuleitung, nahe beim Ver-braucher. Diese Anordnung ist für Motorstromkreise geeignet. Die Überlastschutz-einrichtung (S) gewährleistet die Steuerung (Start/Stop) und den Überlastschutz des Motors, während die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) entweder ein Leis-tungsschalter (für den Motorschutz) oder eine aM-Sicherung ist.
** Die Überlastschutzeinrichtung (S) befindet sich in der Zuleitung, nahe beim Verbraucher. Diese Anordnung ist für Motorstromkreise geeignet. Die Überlastschutzeinrichtung (S) gewährleistet die Steuerung (Start/Stop) und den Überlastschutz des Motors, während die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) entweder ein Leistungsschalter (für den Motorschutz) oder eine aM-Sicherung ist.
** Die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) befindet sich an der Stromkreiseinspei-sung und entspricht den Grundsätzen in Abschnitt 5.1.
** Die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) befindet sich an der Stromkreiseinspeisung und entspricht den Grundsätzen in Abschnitt 5.1.




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Erster Fall:
Erster Fall:
* Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Lei-tungen S<sub>1</sub> und S<sub>2</sub> bestimmt.
* Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Leitungen S<sub>1</sub> und S<sub>2</sub> bestimmt.
Zweiter Fall:
Zweiter Fall:
* Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z.B. in
* Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z.B. in

Version vom 11. Dezember 2013, 10:36 Uhr


Im Allgemeinen ist an der Einspeisung jedes Stromkreises eine Schutzeinrichtung erforderlich.

Allgemeine Regel

(siehe Abb. G7a)

Eine Schutzeinrichtung ist überall dort erforderlich, wo eine Reduzierung des maximal zulässigen Stromwertes auftritt.


Mögliche alternative Einsatzorte unter bestimmten Bedingungen

(siehe Abb. G7b)

Die Schutzeinrichtung kann/darf im Zuge der zu schützenden Leitung (AB) vorgesehen werden,

  • wenn sich AB nicht in der Nähe von brennbaren Werkstoffen befindet und
  • wenn AB keine Steckvorrichtungen oder Abzweigunge enthält.

In der Praxis gibt es drei zulässige Fälle:

  • Fall (1) siehe Abb. G7b:
    • Länge von AB ≤ 3 m und
    • AB wurde für die Minimierung des Kurzschlussrisikos ausgelegt (z.B. Leitungen in Stahlrohren).
  • Fall (2) siehe Abb. G7b:
    • Die vorgeschaltete Schutzeinrichtung P1 schützt AB gegen Kurzschluss gemäß Abschnitt 5.1.
  • Fall (3) siehe Abb. G7b:
    • Die Überlastschutzeinrichtung (S) befindet sich in der Zuleitung, nahe beim Verbraucher. Diese Anordnung ist für Motorstromkreise geeignet. Die Überlastschutzeinrichtung (S) gewährleistet die Steuerung (Start/Stop) und den Überlastschutz des Motors, während die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) entweder ein Leistungsschalter (für den Motorschutz) oder eine aM-Sicherung ist.
    • Die Kurzschlussschutzeinrichtung (SC) befindet sich an der Stromkreiseinspeisung und entspricht den Grundsätzen in Abschnitt 5.1.


Ungeschützte Stromkreise

(siehe Abb. G7c)

Erster Fall:

  • Die Schutzeinrichtung P1 ist für den Überlast- und Kurzschlussschutz der Leitungen S1 und S2 bestimmt.

Zweiter Fall:

  • Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast sollten nicht eingebaut werden, wenn die Unterbrechung eines Stromkreises ein Risiko darstellt, z.B. in
    • Erregerstromkreisen von umlaufenden Maschinen,
    • Speisestromkreisen von Hubmagneten,
    • den Sekundärstromkreisen von Stromwandlern,
    • Stromkreisen, die der Sicherheit dienen, z.B. von Feuerlöscheinrichtungen.

In diesen Fällen sollte eine Überlastmeldeeinrichtung vorgesehen werden.

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