Überspannungs- und Blitzschutz
In Kapitel J wird die Auswahl des Überspannungsableiters beschrieben.
Installationsvorschriften
Drei Hauptregeln sind einzuhalten:
1 – Nach VDE 0100-534 müssen, um einen optimalen Überspannungsschutz zu erreichen, die Anschlussleitungen zur Überspannungs-Schutzeinrichtung so kurz wie möglich sein (vorzugsweise ≤ 0,5 m) und sollten keine Schleifen beinhalten (impedanzarme Verlegung). Eine größere Länge der Anschlussleitungen für die Überspannungs-Schutzeinrichtungen reduziert die Wirksamkeit des Überspannungsschutzes. Anschlussleitungen sind die Leiter von den Außenleitern zu den Überspannungs-Schutzeinrichtungen und von den Überspannungs-Schutzeinrichtungen zu der Haupterdungsschiene oder zu einem geeigneten Schutzleiter (PE).
2 – Auf den Schutz bei Überlast der Überspannungs-Schutzeinrichtung darf verzichtet werden, da Überlastströme durch Überspannungs-Schutzeinrichtungen nicht verursacht werden können. Der Schutz bei Kurzschluss der Überspannungs-Schutzeinrichtung wird durch die vom Hersteller angegebenen maximal zulässigen Überstrom-Schutzeinrichtung F2 sichergestellt (siehe Abb. Q7), die nach IEC 60364-4-43 (VDE 0100-430) errichtet werden. Wenn der Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung F1 kleiner oder gleich dem Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung F2 ist, darf auf die Überstrom-Schutzeinrichtung F2 verzichtet werden. Der Querschnitt der Leiter zum Anschluss der Überspannungs-Schutzeinrichtung ist nach dem Nennstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung zu bemessen.
3 – Der Schutz bei indirektem Berühren nach IEC 60364-4-41 (VDE 0100-410) muss in einer mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen geschützten Anlage auch bei Fehlern an den Überspannungs-Schutzeinrichtungen aufrechterhalten bleiben.