Räume mit Badewanne oder Dusche: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. November 2021, 16:08 Uhr
Räume mit Badewanne oder Dusche sind aufgrund des äußerst geringen Widerstandes des menschlichen Körpers in feuchtem oder vollständig nassem Zustand als Risikobereich einzuschätzen. Aus diesem Grund gelten für diese Räume besondere Vorschriften, die diesem besonderen Gefährdungspotential Rechnung tragen und die Vorschriften sind strenger als für die meisten anderen Bereiche.
Die relevante Norm ist die IEC 60364-7-701 (VDE 0100-701).
Die einzuhaltenden Maßnahmen beruhen auf drei Aspekten:
- Die Definition von Bereich 0, 1 und 2, in denen die Errichtung (und der Anschluss) von elektrischen Anschlüssen stark eingeschränkt oder nicht erlaubt ist, und für die der Basisschutz, Schutz gegen direktes Berühren als auch der Schutz bei indirektem Berühren vorgeschrieben ist, wenn elektrische Anschlüsse zugelassen sind.
- Die Einrichtung eines Potentialausgleichs zwischen allen leitfähigen Einrichtungen in den betroffenen Bereichen.
- Die Einhaltung der für jeden Bereich vorgeschriebenen Anforderungen, wie in Abbildung Q19 aufgeführt.
Einteilung der Bereiche
In Unterabschnitt 701.32 der IEC 60364-7-701 (VDE 0100-701) sind die Bereiche 0, 1 und 2 wie in den folgenden Diagrammen (s. Abb. Q12 bis Abb. Q18) festgelegt:
Bereich 0: Der Bereich 0 entspricht dem Inneren der Bade- oder Duschwanne
Bereich 1: Der Bereich ist begrenzt:
- durch den Fertigfußboden und die waagrechte Fläche in 225 cm über dem Fertigfußboden,
- durch die senkrechte Fläche
- an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne,
- gemauerten Wannen an den Innenkanten der Bade- oder Duschwanne,
- bei Duschen ohne Wanne mit einem Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt der festen Wasseraustrittsstelle an der Wand oder an der Decke.
Der Bereich 0 gehört nicht zum Bereich 1.
Bereich 2: Der Bereich ist begrenzt:
- durch den Fertigfußboden und die waagrechte Fläche in 225 cm über dem Fertigfußboden,
- durch die senkrechte Fläche an der Grenze des Bereiches 1 und die dazu parallele Fläche in 60 cm Abstand.
Bei Duschen ohne Wanne mit dem auf 120 cm vergrößerten Bereich 1 entfällt Bereich 2.
Zusätzlicher Potentialausgleich
Zusätzlicher Potentialausgleich nach VDE 0100-701
Folgende fremde leitfähige Teile, die in Räumen mit Badewannen und Duschen eingeführt werden, sind in einen zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen. Teile für:
- Frisch- und Abwasser
- Heizung und Klima
- Gas
Die genannten Teile sind außerdem mit der Schutzleiterschiene im Installationsverteiler oder mit der Hauptpotentialausgleichsschiene zu verbinden. Der Mindestquerschnitt für diesen Potentialausgleichsleiter beträgt 4 mm2.
Das Einbeziehen von kunststoffummantelten metallenen Rohren in den zusätzlichen Potentialausgleich wird nicht gefordert.
Der zusätzliche Potentialausgleich darf innerhalb oder außerhalb der Räume mit Badewanne oder Dusche durchgeführt werden, vorzugsweise in der Nähe der Einführung der fremden leitfähigen Teile in diese Räume
- durch den Fertigfußboden und die waagerechte Fläche in 225 cm über dem Fertigfußboden
- durch die senkrechte Fläche an der Grenze des Bereichs 1 und die dazu parallele senkrechte Fläche in 60 cm Abstand von der Grenze des Bereichs 1.
Anforderungen für besondere Bereiche
Die Tabelle auf Seite Empfehlungen für Räume und Anlagen besonderer Art beschreibt die Anwendung der im vorstehenden Text und in anderen ähnlichen oder verwandten Fällen erwähnten Prinzipien.