Empfehlungen für Räume und Anlagen besonderer Art: Unterschied zwischen den Versionen

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| Schutz durch 30 mA RCDs  
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| Nur für die besondere<br>Verwendung im<br>Schwimmbad herge-<br>stellte und fest angeordnete z.B.<br> Unterwasserleuchten&nbsp;
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Version vom 7. Januar 2014, 15:44 Uhr


In der nachstehenden Tabelle (Abb. Q20) werden die Hauptanforderungen einiger Bereiche zusammengefasst, die in den VDE-Bestimmungen festgelegt sind.

Hinweis: Die Teile in Klammern beziehen sich auf die Reihe der IEC 60364-7-700 ff (VDE 0100-700 ff).

Bereiche Schutzprinzipien [a] Schutz-
art IP
Kabel und Lei-
tungsanlage
Installationsgeräte Verbrauchsmittel
Schalt- und Steuergeräte Steckdosen

Wohnungen und andere

Wohnmöglichkeiten Teil 410

Teil 739

  • TT- oder TN-S-Systeme
  • Schutz gegen indirekte Berühren
  • Schutz bei indirektem Berühren
  • Zusätzlicher Schutz durch
    30 mA RCD
IP 20 Schutzleiter PE in allen Strom- Kreisen Schutz durch 30 mA RCDs
  •  Für handgeführte elektrische Betriebsmittel und in besonderen Bereichen
  •  Im TT-System
    alle weiteren Betriebsmittel Schutz durch
    300 mA RCD

Räume mit Badewanne 

od. Dusche (Teil 701)

Zusätzlicher Potentialausgleich Nur f. Betriebs mittel im Raum
Bereich 0 SELV
AC bis 12 V
DC bis 30 V
IP X7 Nicht zulässig Nicht zulässig Vom Hersteller für den
Bereich zugelassen, fest angeordnet und fest angeschlossen
Bereich 1

SELV, PELV
AC bis 25 V
DC bis 60 V

IP 4X Schutz durch SELV oder PELV Nicht zulässig Fest angeordnete und
fest angeschlossene
Wassererwärmer, Wirl-Pool-Einrichtungen und Abwasserpumpen
Bereich 2 SELV 12 V oder
30 mA RCD
IP 4X Schutz durch SELV oder
30 mA RCDs
Schutz durch 30 mA RCDs
Schwimmbäder (Becken von Schwimmbädern und andere Becken Teil 702) Zusätzlicher Potentialausgleich in den Bereichen 0, 1 und 2
Bereich 0 SELV 12 V IP X8 Nur zur Versorgung von Betriebsmitteln in dem Bereich Nicht zulässig Nicht zulässig Nur für die besondere
Verwendung im
Schwimmbad herge-
stellte und fest angeordnete z.B.
Unterwasserleuchten 
Bereich 1 SELV 12 V IP X4
IP X5[b]
Nur zur Versorgung von Betriebsmitteln in den Bereichen 0 + 1 Nicht zulässig Nicht zulässig Nur für die besondere
Verwendung in
Schwimmbädern oder
anderen begehbaren
Becken ausgelegt und
geschützt untergebracht,
z.B. Filter, Gegenstromanlagen
Bereich 2 SELV 12 V oder
30 mA RCD

IP X2 (innen)

IP X4 (außen)
IP X5[b]

Schutz durch SELV oder
30 mA RCDs
Schutz durch 30 mA RCDs
Baustellen (Teil 704) Schutz bei indirektem Berühren, SELV, Schutztrennung einzelner Betriebsmittel IP 4X4 Mechanisch geschützt Hauptschalter in der Einspeisung Überstrom-Schutzeinrichtung in den Abgängen Schutz durch 30 mA RCDs Für handgeführte elektrische Betriebsmittel
bis 32 A
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen (Teil 705) Max. Berührungsspannung
UL AC 25 V
oder DC 60 V
Schutz bei indirektem Berühren, SELV oder PELV Zusätzlicher Potentialausgleich
IP 44 IP 54 Leuchten Mechanisch geschützt Hauptschalter je Gebäude oder Gebäudeteil Schutz durch 30 mA RCDs Endstromkreise-Schutz durch RCD 300 mA, wenn fest angeschlossen
Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
(E Teil 706)
Max. Berührungsspannung
UL AC 25 V
oder DC 60 V
Schutz bei indirektem Berühren
SELV und PELV Schutztrennung einzelner Betriebsmittel Zusätzlicher Potentialausgleich
IP 2X Schutz durch 30 mA RCDs

Für handgeführte und fest installierte elektrische Betriebsmittel

Handleuchten nur SELV

Medizinisch genutzte Bereiche (Teil 710) TN-S- oder IT-System
Maximale Berührungsspannung
UL AC 25 V
oder DC 60 V
Zusätzl. Potentialausgleich > 10 mm2 Schutztrennung einzelner Betriebsmittel
Mindestabstand zwischen Patientenplatz und Kabel und Leitungsanlage Mindestens 0,2 m Sicherheitsabstand zu Gasanschlüssen Mindestens 0,2 m Sicherheitsabstand zu Gasanschlüssen
Gruppe 1 TN-S-System
Zusätzlicher Schutz durch 30 mA RCD
SELV, PELV
AC bis 25 V
DC bis 60 V
Endstromkreise
Schutz durch RCD
30 mA
Gruppe 2

IT-System für Stromkreise mit lebenserhaltenden Betriebsmitteln


TN-System nur für Stromkreise, deren Ausfall keine unmittelbare Gefahr bildet SELV, PELV
AC bis 25 V
DC bis 60 V

Nur zur Versorgung von Betriebsmitteln in dem Bereich

Getrennte Kabelwege für AV- und SV-Versorgung

Getrennte Kabelwege für AV- und SV-Versorgung

Automatische Netzumschaltung

Automatische Netzumschaltung

Schutz durch Überstromschutzgeräte und zusätzliche Isolationsüberwachung

Schutz durch 30 mA RCD

Medizinische elektrische
Geräte
OP und vergleichbare
Leuchten
Einphasentransformator
> 3,15 kVA < 8 kVA

Großverbraucher
> 5 kVA unbedenkliche
elektrische Betriebsmittel (nicht lebenserhaltend)

Beleuchtungsanlagen im Freien (Teil 714)

Schutz gegen direktes Berühren

Schutz bei indirektem Berühren

Schutz durch Schutzklasse II

IP 23 für Leuchten sonst IP 33 Betriebsmittel mit integrierter Beleuchtung sollten durch eine 30 mA RCD abgesichert werden.


[a] Diese Aufstellung stellt eine Zusammenfassung dar. Der vollständige und verbindliche Text ist dem Originaltext der benannten Normen zu entnehmen.

[b] Wenn bei der Reinigung mit der Verwendung von Strahlwasser zu rechnen ist.


Abb. Q20: Mindestanforderungen, die in vielen nationalen und internationalen Normen festgelegt sind (Fortsetzung auf der nächsten Seite)

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