Allgemeine Bestimmungen

Aus Planungskompendium Energieverteilung
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Das System zum Schutz eines Gebäudes vor den Auswirkungen von Blitzschlag muss Folgendes umfassen:

  • Schutz von Bauten gegen direkte Blitzeinschläge;
  • Schutz elektrischer Anlagen gegen direkte und indirekte Blitzschläge.

Vorgehensweise zur Vermeidung von Risiken bei Blitzeinschlägen

Das Grundprinzip für den Blitzschutz ist, die durch einen Blitzschlag freigesetzte Energie sowohl von den elektrischen Verbrauchern und Betriebsmitteln, als auch von Gebäuden, fernzuhalten. Hierzu sind diverse Maßnahmen erforderlich:

  • den Blitzschlag direkt und definiert zum Erdpotential ableiten (Vermeidung von Schäden an empfindlichen Betriebsmitteln und Verbrauchern);
  • Einbezug aller installierter Betriebsmittel oder Verbraucher in den Potentialausgleich:

Dieser Potentialausgleich wird durch die Verbindung mit einem Erdungsleiter mit ausreichendem Querschnitt realisiert, die durch Überspannungsschutzgeräte (SPDs) oder Funkenstrecken (z. B. Antennenmast-Funkenstrecke) ergänzt werden.

  • Minimierung der Induktionsspannung und indirekten Auswirkungen durch den Einsatz von Überspannungsschutzgeräten und/oder Filter.

Zur Beseitigung oder Begrenzung von Stoßüberspannungen werden zwei Schutzsysteme verwendet: das Gebäudeschutzsystem (für die Außenseite von Gebäuden) und das Schutzsystem für elektrische Anlagen (für das Innere von Gebäuden).

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