Auswahl des Kurzschlusschutzes (SCPD): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. November 2021, 16:06 Uhr
Die Schutzeinrichtungen (Überlast und Kurzschluss) müssen mit der SPD koordiniert werden, um sicher den Schutz zu gewährleisten, z. B.
- Sicherstellen des Betriebes:
- Festigkeit gegenüber Stoßüberspannungen
- kein Erzeugen hoher Überspannungen
- Sicherstellen des Schutz gegen jegliche Art von Überstrom:
- Überstrom aufgrund von Erwärmungsproblemen im Varistor
- geringe Kurzschlussströme (Impedanz)
- hohe Kurzschlussströme
Zu vermeidende Risiken bei Erreichen der Verwendungsdauer von SPDs
Aufgrund von Alterung
Bei Erreichen des natürlichen Verwendungsendes aufgrund von Alterung ist ein thermischer Schutz vorgesehen. SPDs mit Varistoren müssen einen integrierten Schutzschalter haben, der die SPD im Fehlerfalle trennt.
Anmerkung: Das Verwendungsende durch einen thermischen Schutz gilt nicht für SPD mit einer Gasentladungsröhre oder Funkenstrecke.
Aufgrund von Fehlern
Verwendungsende aufgrund eines Kurzschlussfehlers sind:
- Maximale Ableitkapazität wurde überschritten.
- Diese Fehlerart führt zu einem leistungsstarken Kurzschluss.
- Ein Fehler im Verteilungssystem (Abschaltung Neutralleiter/Phase, Fehler im Neutralleiter)
- Teilweise Schädigung der Eigenschaften eines Varistors.
Die letzteren Fehler führen zu einem Impedanzkurzschluss.
Die elektrische Anlage muss gegen die Auswirkungen dieser beiden Fehler geschützt werden: der interne (thermische) Schutz benötigt keine Wartezeit und schützt sofort.
Ein spezielles Betriebsmittel „externer Kurzschlussschutz (externe SCPD)“, fähig einen Kurzschluss abzuschalten, sollte eingebaut werden. Es kann durch einen Leistungsschalter oder eine Sicherung realisiert werden.
Kenndaten von externen SCPDs
Es sollte eine Koordination zwischen der externen SCPD und der SPD vorhanden sein. Sie ist dafür entwickelt, um folgende Bedingungen zu erfüllen:
Blitzstromfestigkeit
Die Blitzstromfestigkeit ist das wesentliche Merkmal des Kurschlussstromschutzes einer externen SCPD.
Die externe SCPD darf bei 15 nacheinander folgenden Impulsen bei ihrem Nennstrom In nicht auslösen.
Kurzschlussfestigkeit
Das Ausschaltvermögen ist durch die Normen der IEC Reihe 60364 (VDE 0100-ff) definiert:
Die externe SCPD sollte ein Ausschaltvermögen haben, welches gleich oder größer als der bedingte Kurzschlussstrom ISC am Einbauort ist (in Übereinstimmung mit der IEC Reihe 60364 (VDE 0100-ff).
Schutz der elektrischen Anlagen gegen Kurzschlüsse
Vor allem der Impedanz Kurzschluss setzt eine große Energie frei und sollte sehr schnell abgeschaltet werden, um Beschädigungen an der elektrische Anlage und der SPD zu vermeiden.
Das richtige Zusammenspiel zwischen SPD und externer SCPD muss durch den Hersteller angegeben werden.
Anschlussarten von externen SCPDs
Serieller Anschluss
Von einer „seriellen“ SCPD (siehe Abb. J33) wird gesprochen, wenn der Schutz durch ein allgemeines Schutzgerät im elektrischen Netzwerk sichergestellt wird (Leistungsschalter zur Einspeisung einer elektrischen Anlage).
Paralleler Anschluss
Von einer „parallelen“ SCPD (siehe Abb. J34) wird gesprochen, wenn der Schutz durch ein Schutzgerät, direkt der SPD zugeordnet, realisiert wird.
- Die externe SCPD wird als „Leistungstrennschalter“ bezeichnet, wenn der Schutz durch einen Leistungsschalter realisiert wird.
- Der Leistungsschalter kann, muss aber nicht, in die SPD integriert werden.
Anmerkung: Wenn eine SPD mit Gasentladungsröhren oder durch Ableiter mit Funkenstrecke realisiert wird, so wird der Strom unmittelbar durch die SCPD begrenzt.
Sicherer Schutz
Die Koordination der SCPD mit der SPD sollte durch den Hersteller der SPD nach IEC 61643-11 (VDE 0675-6-11) nachgewiesen und zugesichert werden. Sie muss nach den Vorgaben des Herstellers eingebaut werden.
Zugesicherte Eigenschaften von SPDs
Eine detaillierte Analyse der Merkmale siehe Kapitel Detaillierte Kenndaten von Überspannungsschutzgeräten
Die Tabelle in Abbildung J36 beispielsweise zeigt eine Übersicht der Merkmale, abhängig von den eingesetzten SCPDs.