Beleuchtung öffentlicher Bereiche
Normalbeleuchtung
Folgende Vorgaben bezüglich der Mindestanforderungen für öffentliche Gebäude gelten in den meisten europäischen Staaten:
- Anlagen zur Beleuchtung von öffentlich zugänglichen Bereichen müssen unabhängig von Anlagen zur Beleuchtung anderer Bereiche gesteuert und geschützt werden.
- Ein Ausfall der Stromversorgung eines Abgangsbeleuchtungsstromkreises (d.h. Sicherung hat angesprochen oder Leitungsschutzschalter hat ausgelöst) darf nicht zum Ausfall der gesamten Beleuchtungsanlage führen.
- Stromkreise für Sicherheitszwecke sind in Betriebsruhezeiten so zu schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verhindert wird.
- Der Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) muss auf mehrere Geräte verteilt werden (d.h. es muss mehr als ein Gerät eingesetzt werden).
Sicherheitsbeleuchtung (VDE 0100-718)
Wenn die allgemeine Beleuchtung eines Raumes (z.B. in Versammlungsstätten, Ausstellungshallen, Theater, Kinos oder Sportarenen) für eine betriebliche Verdunkelung gedimmt oder geschaltet werden soll, ist es nach VDE 0100-718 erforderlich, eine besondere Beleuchtung für Hilfs- und Ordnungsmaßnahmen mit mindestens den lichttechnischen Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Diese besondere Beleuchtung muss von einer Aufsichtsperson, die den Überlick über das Geschehen im verdunkelten Raum hat, jederzeit leicht ein- und ausschaltbar sein. Diese Schaltstellen sind gegen unbeabsichtigtes Schalten zu schützten, zu beleuchten und sinnvoll zu beschriften (z.B. Sonderbeleuchtung).
Diese besondere Beleuchtung kann:
a) Teil der allgemeinen Beleuchtung sein oder
b) die Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaft sein, wenn sichergestellt ist, dass
- die bestimmungsgemäße Funktion der Sicherheitsbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb bei Netzausfall nicht beeinträchtigt wird und
- die Stromquelle für Sicherheitszwecke nicht belastet wird.
Diese besondere Beleuchtung ist in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen, die ausschließlich Arbeitsstätten sind, nicht erforderlich.
Sicherheitsbeleuchtung (VDE 0108-100)
Die Sicherheitsbeleuchtung stellt sicher, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Beleuchtung unverzüglich, automatisch und für eine vorgegebene Zeit in einem festgelegten Bereich zur Verfügung gestellt wird. Die Anlage muss sicherstellen, dass die Sicherheitsbeleuchtung folgende Funktionen erfüllt:
a) Beleuchtung der Rettungswegzeichen
b) Beleuchtung der Wege zu den Ausgängen, um sicher in den sicheren Bereich zu gelangen
c) ausreichende Beleuchtung der Brandbekämpfungseinrichtungen oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege
d) Erlauben von Arbeiten in Verbindung mit Sicherheitsmaßnahmen.
Die Sicherheitsbeleuchtung muss nicht nur bei vollständigem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, sondern auch bei einem örtlichen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden, wie z.B. bei Ausfall eines Endstromkreises.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist nicht zur Fortsetzung normaler Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung oder der Ersatzbeleuchtung ausgelegt.
Rettungswegbeleuchtung
Zweck der Rettungswegbeleuchtung ist es, Personen durch Vorsehen ausreichender Beleuchtung und Richtungsangaben auf Rettungswegen das sichere Verlassen zu ermöglichen und sicherzustellen, dass Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitsausrüstungen leicht gefunden und angewendet werden können.
Antipanikbeleuchtung
Zweck der Antipanikbeleuchtung ist es, die Wahrscheinlichkeit von Panik zu vermindern und Personen das sichere Erreichen eines Rettungsweges durch Vorsehen ausreichender Beleuchtung und Richtungsangaben zu ermöglichen. Sie wird bei Bereichen ohne festgelegte Rettungswege in Hallen oder baulichen Anlagen mit einer Fläche größer 60 m2 angewendet oder bei kleineren Flächen, sofern dort durch eine größere Menschenansammlung ein erhöhtes Risiko besteht.
Stromkreise für Sicherheitsbeleuchtung
- Die Sicherheitsbeleuchtung muss für Dauerbetrieb oder Bereitschaftsbetrieb aus-geführt sein, eine Kombination von beiden Betriebsarten ist ebenfalls zulässig. Die Lichtquelle für be- oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen muss in Dauerbetrieb ausgeführt werden und Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein.
- Bei Dauerbetrieb muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptverteiler der Sicherheitsbeleuchtung überwacht werden. Diese gilt nicht für Einzelbatterie-systeme.
Anmerkung: In Deutschland gelten zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstätten-richtlinie ASR 7/4 (Sicherheitsbeleuchtung) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (BGR 216).
Die Notwendigkeit zum Einsatz von Sicherheitszeichen oder Sicherheitsbeleuchtung in bestimmten Gebäuden und Bereichen wird durch die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland geregelt, insbesondere betrifft dies Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Hotels oder andere Bereiche aufgrund der Baugenehmigung.
Im Zweifelsfall muss die zuständige Bauaufsicht konsultiert werden.
Begriffe und Definitionen nach IEC 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) und EN 50172 (VDE 0108-100)
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Der Teil der Notbeleuchtung, der die Beleuchtung für die Sicherheit von Personen sicherstellt, die einen Ort verlassen oder die versuchen, einen gefährlichen Arbeits-vorgang vor dem Verlassen des Ortes zu beenden.
Antipanik-Bereich nach EN
Bereiche mit nichtgekennzeichneten Rettungswegen in Hallen größer 60 m2 oder kleinere Flächen, wenn dort ein zusätzliches Risiko gegeben ist, wie die Nutzung durch eine größere Menschenansammlung.
Kombinierte Sicherheitsleuchte
Leuchte, die zwei oder mehr als zwei Lampen enthält, von denen mindestens eine von der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke und die andere von der allgemei-nen Stromversorgung gespeist wird. Eine kombinierte Sicherheitsleuchte befindet sich entweder in Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung.
Leuchte
Gerät, durch welches das von einer oder mehreren Lampen erzeugte Licht verteilt, gefiltert oder umgewandelt wird. Es umfasst alle Teile, die zur Befestigung und zum Schutz der Lampen erforderlich sind, nicht aber die Lampen selbst, wohl aber deren erforderliches Zubehör, einschließlich der Vorrichtung zum Anschluss an das Netz.
Notleuchte in Dauerschaltung
Leuchte, bei der die Lampen für die Notbeleuchtung immer dann ständig gespeist werden, wenn allgemeine Beleuchtung oder Notbeleuchtung erforderlich ist.
Notleuchte in Bereitschaftsschaltung
Leuchte, bei der die Lampen für die Notbeleuchtung nur dann eingeschaltet sind, wenn die Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung ausfällt.