Sicherheitsstromversorgungen und Ersatzstromversorgungen
Die Bereitstellung von Sicherheitsstromversorgungen unterliegen baurechtlichen Vorschriften.
Sicherheitsstromversorgung
Sicherheitsstromversorgungen unterliegen baurechtlichen Vorschriften, die u.a. betreffen:
- öffentliche Gebäude,
- Hochhäuser,
- Einsatzorte, an denen Menschen arbeiten (Büros, Geschäfte, Fabriken usw.).
Solche Einsatzorte müssen zur Gewährleistung einer sicheren Evakuierung des Personals entsprechend ausgerüstet sein mit u.a.:
- Brandmeldeanlagen,
- Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Besucher und Beschäftigte,
- Sicherheitsbeleuchtung und sonstige Ersatzstrombeleuchtung, ausgenommen Endstromkreise,
- Personenaufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung,
- Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung,
- Lüftungsanlagen von Sicherheitstreppenräumen, innenliegenden Treppenräumen, Fahrschächten und Triebwerksräumen von Feuerwehraufzügen,
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Feuerwehraufzügen.
Abgesehen von den obigen allgemeinen Regeln gibt es bestimmte Projekte, für die sich die Sicherheitsvorschriften auf einen speziellen Prozess (z.B. petrochemische Betriebe, Zementwerke usw.) oder eine spezielle Anwendung (z.B. Tunnelbeleuchtung, Start- und Landebahnbeleuchtung auf Flughäfen usw.) beziehen.
Ersatzstromversorgungen sind häufig notwendig, wenn ein Ausfall der normalen Versorgung weitreichende Konsequenzen hätte.
Ersatzstromversorgungen
Unter den zahlreichen Anwendungen, für die eine Unterbrechung der Stromversor-gung nicht zulässig ist, seien folgende erwähnt (siehe Abb. E18):
- IT-Anlagen (Datenschutz im Bereich Versicherung, Bankwesen, Handel, Regierungswesen usw.)
- industrielle Prozesse (Kontinuität der Materialzuführung für kontinuierliche Prozesse, Kesselspeisewasserpumpen in Kraftwerken, Papierherstellung, Entsalzungsanlagen usw.)
- Nahrungsmittelindustrie (Kühlanlagen, Brutanlagen usw.)
- Telekommunikation
- Forschung
- Operationssäle
- Kartenverkauf, Flugreservierungen, Registrierkassen usw.
- Militär
Sind mehrere Sicherheitsstromversorgungen vorhanden, können sie ebenso als Er-satzstromversorgungen verwendet werden, solange jede von ihnen in der Lage ist, alle Sicherheits- und Ersatzstromkreise zu versorgen und solange der Ausfall einer der Ersatzstromversorgungen nicht den normalen Betrieb der anderen beeinflusst.
Wahl und Eigenschaften von Ersatzstromversorgungen
Abgesehen von wahrnehmbaren (wenn auch sehr kurzen) Unterbrechungen der Stromversorgung, reichen nichtwahrnehmbare Unterbrechungen von einigen Milli-sekunden aus, um den Betrieb bestimmter Betriebsmittel zu stören. Wie zuvor er-wähnt, sind USV-Anlagen in solchen Fällen unerlässlich. Sie werden zusammen mit der Ersatzstromversorgung verwendet, um eine maximale Sicherheit zu gewähr-leisten.
Die wichtigsten Anforderungen
Aus wirtschaftlichen Gründen sind folgende Maßnahmen häufig zwingend einzu-halten:
- Unterbrechungen der Stromversorgung sind nicht zulässig:
- in IT-Systemen,
- in kontinuierlichen Prozessen, außer für Verbraucher mit hoher Trägheit, für die eine Unterbrechungszeit von ca. 1 s zulässig ist.
- Datensicherungsdauer in IT-Systemen: 10 Minuten
- Für Anlagen mit Ersatzstromversorgung ist eine Backupzeit erforderlich. Sie hängt von der betrieblichen Wirtschaftlichkeit ab und geht über die Mindestanforderungen für die Sicherheit des Personals hinaus.
Vorschriften bezüglich Sicherheitsstromversorgungsanlagen
(siehe Abb. E19a und Abb. E19b)
Die nationalen Vorschriften über Sicherheitsstromversorgungsanlagen enthalten einige zu erfüllende Bedingungen bezüglich deren elektrischer Stromversorgungen:
Unterbrechung | Unterbrechungszeit in s |
---|---|
unterbrechungslos | 0 |
sehr kurz | bis 0,15 |
kurz | über 0,15 bis 0,5 |
mittlere | über 0,5 bis 15 |
lange | über 15 |
Abb. E19a: Einteilung der Stromquellen nach der Unterbrechungszeit
- Für die Ersatzstromversorgung erforderliche Backupzeit: Im Allgemeinen entspricht sie der Zeit, die notwendig ist, um alle Vorgänge zur Gewährleistung der Sicherheit des menschlichen Lebens abzuschließen, z.B. der Zeit zur Evakuierung eines öffentlichen Gebäudes (min. 1 Std.). In medizinisch genutzten Bereichen muss die Backup-Zeit der Ersatzstromversorgung mindestens 24 Std. betragen.
Anwendungsbereiche | SPS IT-Geräte Telekommunikation |
Nichtkontinuierlicher Prozess |
Kontinuierlicher Prozess |
---|---|---|---|
Anwendungen | - Datenbanken - Prozesssteuerung und -über- wachung |
- Kaltbearbeitungsprozess | - Steuerung und Überwachung von Prozessparametern |
Anlagenbeispiele | - IT-Bereich - Bankwesen, Versicherung - Verwaltung - Managementsystem in Produktionsprozessen |
- Verpackungsmontageband | - nuklear - chemisch - biologisch - thermisch - schwermechan. (hohe Trägheit) |
Bedingungen | |||
Zulässige Unterbrechungszeit | Unterbrechungslos | * | |
≤ 0,5 s | * | ||
≤ 15 s | *[1] | ||
≤ 15 Min | *[1] | ||
Minimale und bevorzugte Backup-Zeit der Versorgung |
1 Min | *[2] | |
20 Min | * | ||
1 Std. | * | * | |
Dauerhaft, wenn wirtschaftlich | |||
Lösungen | |||
Verwendete Technik | USV mit oder ohne Generator- satz – zur Übernahme der Ersatzstromversorgung vor der vollständigen Entladung der Batterie |
Permanenter Generatorbetrieb oder Start – zur Übernahme der USV-Last |
Permanenter Generatorbetrieb |
[1] Abhängig von den wirtschaftlichen Bedingungen [2] Grenzwert für die Datensicherungszeit
Abb. E19b: Tabelle mit einer Auswahl an Ersatzstromversorgungstypen entsprechend den Anwendungsanforderungen und zulässigen Unterbrechungszeiten
Wahl und Eigenschaften verschiedener Stromquellen
Die verschiedenen möglichen Lösungen werden gekennzeichnet durch deren Ver-fügbarkeit (d.h. sofortige oder verzögerte Lastübernahmezeit) und deren Backup-Zeit (d.h. die Fähigkeit, den Verbraucher für eine bestimmte Zeit ohne menschliches Eingreifen zu versorgen, z.B. ohne Auffüllen der Treibstofftanks). Desweiteren ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Anlagenbedingte Einschränkungen: besonders für spezielle Einsatzorte und ent-sprechend den verwendeten Stromquellen
- eingesetzte Betriebsmittel
- betriebsbedingte Einschränkungen, z.B. entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers oder den lokalen gesetzlichen Vorschriften usw.
- erforderliche Routinewartungsmaßnahmen, die während dieser Arbeiten weniger günstige Einschränkungen mit sich bringen.
Eine Gesamtübersicht der vielen Möglichkeiten und der entsprechenden Einschrän-kungen führt häufig zu einer optimalen Lösung, die auf einem USV-System in Kom-bination mit einer Ersatzstromversorgung durch Generator basiert. Batterien ermög-lichen eine unterbrechungsfreie Energieversorgung während des Anlaufs und der Lastübernahmezeit der Ersatzstromversorgung durch Generator (siehe Abb. E20).
Notfall- und/oder Reserveversorgung |
|||||
---|---|---|---|---|---|
Batterie | USV-Anlage | Kaltstart-Diesel | Lastübernahme [1] | Generatoren im Dauerbetrieb | |
Erforderliche Zeit zur Versorgung des Verbrauchers | |||||
Unterbrechungslos | |||||
1 s | |||||
1 bis 10 Minuten[5] | |||||
Gesamtzeit für Umschaltvorgang | |||||
Unterbrechungslos | |||||
Bezogen auf das automa- tische Netzumschaltungssystem f. jede Stromquelle |
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Anlagenbedingte Einschränkungen | |||||
Spezieller Einsatzort (Batterietyp) Spezielles DC-Netz |
Keine. Abgesehen von offenen Batterien. |
Spezieller Einsatzort (Schwingungen, Geräusch, Zugang für Wartung erforderlich, Brandschutz) Treibstofftanks | |||
Zusätzliche Betriebsmittel (abgesehen von Schutz- und Netzumschaltungseinrichtungen) | |||||
Ladegerät Regler, Anzeigen |
Keine. Sofern nicht zu- sätzliche Batterien erfor- derlich sind. |
Anlasser über Batterien oder Druckluft |
Trägheitsschwungrad und Kupplung |
Automatische Synchroni- sierungseinrichtungen | |
Betriebsmodus und betriebsbedingte Einschränkungen | |||||
Spezielles Netz Systemverluste Häufiges Prüfen |
Automatisch | Manuell oder automatisch Regelmäßige Anlauf- vorgängeManuell oder automatisch Regelmäßige Anlauf- vorgänge |
Automatisch Feste maximale Last |
Ständiges Bedienpersonal | |
Andere Parameter | |||||
Wartung | Periodische Ausschaltvor- gänge für Prüf- und War- tungsarbeiten. Geringe In-standhaltung erforderlich. |
Keine. Abgesehen von offenen Batterien. |
Regelmäßige Prüfungen, aber minimaler Verschleiß und sehr geringe Instand- haltung erforderlich. |
Nur geringe mechanische Einschränkungen, außer für Kupplungswelle. |
Regelmäßige Prüfungen, aber minimaler Verschleiß und sehr geringe Instand-haltung erforderlich. |
Lebenserwartung[3] | 4 bis 5 Jahre[2] | 4 bis 5 Jahre (für verschlossene Batterien) |
1000 bis 10000 Std. oder 5 bis 10 Jahre |
5 bis 10 Jahre | 10000 Std. (oder 1 Jahr) |
Erforderliche Redun- danz[4] |
x 2 bei Dauerbetrieb | Typisch 2 für 1 und 3 für 2 |
Batterien x 2 | x 2, wenn Sicherheit vorrangig |
x 2 bei Dauerbetrieb |
Faktor Betriebs- sicherheit[4] |
Ständiges Prüfen ist wichtig (zahlreiche Fehler durch den Menschen) |
Integrierte Prüfungen | Mechanische und Anlasserbatterien |
Mechanisch, besonders Kupplungsbaugruppe und Welle |
Mechanisch und Synchronisierungssystem |
Abb. E20: Eigenschaften verschiedener Stromquellen
[1] Ein Motor-Generatorsatz im Dauerbetrieb und mit einem Schwungrad. Bei Ausfall der Normalversorgung erfordert die Lastübernahme im Allgemeinen weniger als 1 s.
[2] Länger im Fall einer offenen Batterie.
[3] Vor einer erforderlichen Grundüberholung.
[4] Eine Prüfung der Sicherheitsanforderungen ermöglicht die Festlegung eines optimalen Systems.
[5] Je nachdem, ob der Motor-Generatorsatz im Standby mitläuft.
Dezentrale Stromerzeugung
Einige bestimmte Anlagen benötigen eine vom normalen öffentlichen Versorgungs-netz unabhängige Energieversorgung. In solchen Fällen wird ein lokaler (im Allge-meinen durch einen Dieselmotor angetriebener) Generator eingesetzt und mit einer USV-Anlage kombiniert. In diesem Fall muss die Batterie-Backup-Zeit der USV-Anlage ausreichen, um die erforderliche Zeit zum Anlassen des Dieselmotors und zum Zuschalten des Generators an den Verbraucher zu überbrücken.
Die erforderliche Zeit zum Umschalten von einem Netz zum anderen hängt von den Merkmalen der jeweiligen Anlage ab, wie z.B. der Hochlaufzeit des Motors, dem möglichen Abwurf entbehrlicher Verbraucher usw.
Der Anschluss wird im Allgemeinen am NS-Hauptverteiler mit Hilfe eines Systems zur automatischen Netzumschaltung vorgenommen (siehe Abb. E21).
Während des USV-Betriebs unter Normalbedingungen fließt AC-Energie in den Gleichrichterteil und ein sehr kleiner Teil der DC-Energie am Ausgang des Gleich-richters wird zum Halten der vollen Batterieladung verwendet. Die restliche DC-Energie wird in reine AC-Energie für den Verbraucher umgewandelt.
Beim Umschalten von Normalversorgung auf Generator-Ersatzstromversorgung ist es wichtig (besonders wenn die zu versorgenden Verbraucher über hohe Anschluss-werte im Verhältnis zur Generatorleistung verfügen), transiente Drehmomente, die zu Beschädigungen der Generatorwellen und -kupplungen führen können, zu ver-meiden. Solche Drehmomente treten beim plötzlichen Zuschalten von Verbrauchern auf und sind auf das transiente Schwingdrehmoment der Welle und auf das bei Eigenfrequenz der Wellenschwingungen zu- und abnehmende Dauerlastmoment zurückzuführen. Um diese Erscheinung zu verhindern, wird der Gleichrichter elek-tronisch gesteuert, um einen zunächst kleinen Strom durchzulassen, der dann all-mählich erhöht wird, bis der Verbraucher vollständig vom Generator versorgt wird. Dieser Vorgang dauert 10-15 s.
Das Ausschalten der USV-Anlage wird ebenso durch eine ähnliche Steuerung der Gleichrichterstromkreise allmählich durchgeführt.
Ein schrittweises Zuschalten der Last verhindert ebenso die Möglichkeit großer tran-sienter Ströme und Frequenzschwankungen. Letztere sind auf die Trägheit im Dreh-zahlreglersystem des Antriebsmotors zurückzuführen.
Bei der Umwandlung der in der Batterie gespeicherten Energie erzeugt der Gleich-richter Oberschwingungsströme, was im Allgemeinen bedeutet, dass die zur Ver-fügung stehende Bemessungsleistung des Generators um einen entsprechenden Korrekturfaktor reduziert werden muss (d.h. dass ggf. ein überdimensionierter Gene-rator eingesetzt werden muss). Diese Frage ist mit dem USV-Hersteller