Definition und Referenznormen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die äußeren Einflüsse sind zu berücksichtigen bei der Wahl der:
Die äußeren Einflüsse sind zu berücksichtigen bei der Wahl der:
* geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der Personensicherheit (besonders an speziellen Einsatzorten oder in elektrischen Anlagen)
* geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der Personensicherheit (besonders an speziellen Einsatzorten oder in elektrischen Anlagen)
* Merkmale der elektrischen Betriebsmittel, wie z.B. der Schutzart (IP-Code), des Schutzes gegen mechanische Beanspruchung (IK-Code) usw.
* Merkmale der elektrischen Betriebsmittel, wie z. B. der Schutzart (IP-Code), des Schutzes gegen mechanische Beanspruchung (IK-Code) usw.
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Aktuelle Version vom 14. März 2022, 16:34 Uhr

Die äußeren Einflüsse sind zu berücksichtigen bei der Wahl der:

  • geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der Personensicherheit (besonders an speziellen Einsatzorten oder in elektrischen Anlagen)
  • Merkmale der elektrischen Betriebsmittel, wie z. B. der Schutzart (IP-Code), des Schutzes gegen mechanische Beanspruchung (IK-Code) usw.

Jede elektrische Anlage befindet sich in einer Umgebung, die ein mehr oder weniger großes Risiko darstellt für:

  • Personen
  • die Anlagenkomponenten

Folglich haben die Umweltbedingungen Einfluss auf die Festlegung und Wahl der geeigneten Betriebsmittel und auf die Wahl der Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Personensicherheit.

Die Umweltbedingungen werden zusammenfassend als „äußere Einflüsse” bezeichnet.

Bezüglich der äußeren Einflüsse enthält VDE 0100-510 ein Klassifizierungssystem, das auf der internationalen Norm IEC 60364-5-51 basiert oder dieser stark ähnelt.

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