Schutz von Niederspannungsgeneratoren und der angeschlossenen Stromkreise: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine der gängigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Stomversorgung eines sogenannten ersatzstromberechtigten Verbrauchers bei Ausfall anderer Stromversorgungen ist der Einbau eines NS-Generators, der über einen Umschalter an eine Schaltanlage für die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen ist, die die ersatz-stromberechtigten Verbraucher speist (siehe '''Abb. N1'''). | Eine der gängigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Stomversorgung eines sogenannten ersatzstromberechtigten Verbrauchers bei Ausfall anderer Stromversorgungen ist der Einbau eines NS-Generators, der über einen Umschalter an eine Schaltanlage für die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen ist, die die ersatz-stromberechtigten Verbraucher speist (siehe '''Abb. N1'''). | ||
[[File:Abb_N01.svg|frame|none|'''''Abb. N1''''': ''Beispiel für eine Schaltanlage mit ersatzstromberechtigten Verbrauchern, gespeist | |||
durch einen Transformator für Normalnetz und einen NS-Generator für ersatzstromberechtigte Verbraucher im Ersatznetz'']] | |||
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Version vom 6. Januar 2014, 07:27 Uhr
Die meisten elektrischen Anlagen in der Industrie enthalten bestimmte wichtige Verbraucher, deren Spannungsversorgung bei Ausfall der Stromversorgung des Netzbetreibers aufrechterhalten werden muss:
- Entweder aufgrund von Sicherheitseinrichtungen (Notbeleuchtung, automatische Brandschutzanlage, Rauchabzüge, Alarm- und Anzeigegeräte usw.) oder
- weil diese Verbraucher vorrangig sind, wie z.B. bestimmte Geräte, deren Ausfall zu einem Produktionsverlust oder zur Zerstörung einer Werkzeugmaschine usw. führen würde.
Eine der gängigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Stomversorgung eines sogenannten ersatzstromberechtigten Verbrauchers bei Ausfall anderer Stromversorgungen ist der Einbau eines NS-Generators, der über einen Umschalter an eine Schaltanlage für die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen ist, die die ersatz-stromberechtigten Verbraucher speist (siehe Abb. N1).