Installierte Leistung (kW)

Aus Planungskompendium Energieverteilung
Version vom 24. November 2021, 16:04 Uhr von Migrate2021 (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Reimport content pages - converted to new look syntax)

Hauptseite > Allgemeine Planungsgrundlagen – Bestimmungen – Installierte Leistung > Gesamtleistungsaufnahme einer Anlage > Installierte Leistung (kW)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Die installierte Leistung ist die Summe der Bemessungsleistungen aller Verbraucher der Anlage. In der Praxis entspricht dies aber nicht der bereitzustellenden Leistung.

Bei den meisten Elektrogeräten und elektrischen Betriebsmitteln ist die Bemessungsleistung Pr angegeben. Die installierte Leistung ist die Summe der Bemessungsleistungen aller Verbraucher der Anlage. In der Praxis ist dies aber nicht die tatsächlich bereitzustellende Leistung. Bei Elektromotoren bezieht sich die Leistungsangabe auf die mechanisch an der Welle zur Verfügung gestellte Leistung. Es ist offensichtlich, dass mehr zugeführte elektrische Energie benötigt wird.

Mit Vorschaltgeräten kombinierte Leuchtstoff- und Entladungslampen sind weitere Fallbeispiele, in denen die auf dem Betriebsmittel angegebene Bemessungsleistung niedriger ist, als die tatsächlich von der Lampe inkl. Vorschaltgerät benötigte Energie.

Methodische Ansätze zur Ermittlung der tatsächlichen Leistungsaufnahme von Motoren und Leuchtmitteln finden Sie in Abschnitt Installierte Leistung – Kenndaten dieses Kapitels.

Den Leistungsbedarf in kW benötigen Sie zur korrekten Auswahl der Bemessungsleistung von Generatorsätzen oder Batterien sowie für Anwendungsfälle, in denen die spezifischen Anforderungen von Antriebsmaschinen zu berücksichtigen sind. Signifikante Größe bei der Energieversorgung über ein öffentliches NS-Netz oder über Verteiltransformatoren ist die Scheinleistung in kVA.

Teilen