Gesamtleistungsaufnahme einer Anlage

Aus Planungskompendium Energieverteilung
Version vom 23. September 2013, 03:47 Uhr von SESA288944 (Diskussion | Beiträge) (content migration done)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Hauptseite > Allgemeine Planungsgrundlagen – Bestimmungen – Installierte Leistung > Gesamtleistungsaufnahme einer Anlage
Wechseln zu:Navigation, Suche


Bei der Planung müssen Sie zur Auslegung der benötigten Versorgungseinheiten die voraussichtliche maximale Gesamtleistungsaufnahme aller Verbraucher ermitteln. Reines Aufsummieren der Leistungsaufnahmen der Einzellasten führt zu keinem brauchbaren Ergebnis und ist technisch nicht sinnvoll. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie mit Hilfe einiger weniger Faktoren vorhandene und voraussichtliche Verbraucher problemlos ermitteln können; besonders berücksichtigt werden dabei die Gleichzeitigkeit (nichtsimultaner Betrieb aller Geräte einer bestimmten Gruppe) und die Verwendung (z.B. wird ein Elektromotor nicht grundsätzlich bei Nennlast betrieben). Die spezifizierten Werte basieren auf Erfahrungen oder sind aus konkreten Anlagen übernommen. Somit sind nicht nur grundlegende Anlagenplanungsdaten über einzelne Stromkreise verfügbar, sondern es ist auch eine globale Beurteilung der Anlage möglich, aus der die Anforderungen an das Energieversorgungssystem (Verteilernetz, Verteiltransformator oder Generatorsatz) entwickelt werden können.

Teilen