Bestimmung der Transformatorbemessungsleistung

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Bestimmung der Transformatorbemessungsleistung

Wenn die Versorgung unmittelbar durch einen Verteiltransformator erfolgt, kann bei bekannter Gesamtscheinleistungsaufnahme der Anlage die Bemessungsleistung des Transformators unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte festgelegt werden (siehe Abb. A15):

  • Möglichkeit zur Leistungsfaktorverbesserung der Anlage (siehe Kapitel K),
  • geplante Erweiterungen der elektrischen Anlage,
  • etwaige Einschränkungen (z.B. Temperatur),
  • Standardbemessungsleistung des Transformators,
  • Oberschwingungsströme können einen erheblichen Einfluss auf die Bemessung der Transformatoren haben (siehe Kapitel L).

Apparent power kVA 

In (A)
237 V 410 V
100 244 141
160 390 225
250 609 352
315 767 444
400 974 563
500 1218 704
630 1535 887
800 1939 1127
1000 2436 1408
1250 3045 1760
1600 3898 2253
2000 4872 2816
2500 6090 3520
3150 7673 4436

Abb. A15: Standardmäßige Scheinleistungen für Verteiltransformatoren und entsprechende Ausgangsbemessungsströme

Der Betriebsstrom Ir auf der NS-Seite eines 3-phasigen Transformators ergibt sich aus der Formel:

[math]\displaystyle{ \mbox{In}=\frac{\mbox{Pa}\times10^3}{\mbox{U}\sqrt3} }[/math]

wobei:

  • Sr: Bemessungsscheinleistung des Transformators
  • Ur: Bemessungsspannung bzw. Leerlaufspannung 230/400 V
  • Ir: Bemessungsstrom (in Ampère).

Für einen einphasigen Transformator:

[math]\displaystyle{ \mbox{In}=\frac{\mbox{Pa}\times10^3}{\mbox{V}} }[/math]

wobei:

  • Ur: Bemessungsspannung an den Klemmen der NS-Wicklung ohne Last (in Volt) Vereinfachte Gleichung für 400 V (3-phasige Last)
  • Ir≈kVA x 1,44

Für Leistungstransformatoren gelten die Normen der Reihe IEC 60076 (VDE 0532).

Auswahl der Stromversorgungen

Für die Stromversorgung der elektrischen Anlage stehen üblicherweise zwei Arten der Netzeinspeisung durch den Netzbetreiber zur Wahl.

In der Regel erfolgt die Einspeisung bis zu einer Anschlussleistung von 250 kVA aus dem NS-Netz des Netzbetreibers, bei höherem Leistungsbedarf (einschließlich evtl.

Reserven für spätere Erweiterungen) und auch aus Gründen der Versorgungssicherheit erfolgt die Einspeisung üblicherweise aus dem HS-Netz des Netzbetreibers.

Sollten bei der Anschaltung der Kundenanlage störende Netzrückwirkungen zu erwarten sein, können bereits bei geringen Anschlussleistungen die Versorgung aus dem HS-Netz bzw. geeignete Abhilfemaßnahmen vom Netzbetreiber gefordert werden.

Darüber hinaus hat die Versorgung aus dem HS-Netz gerade für größere Lasten einige Vorteile:

  • keine Beeinflussungen der Netzqualität durch weitere Netzkunden, wie evtl. bei einem Anschluss aus dem Niederspannungsnetz,
  • freie Wahl des Netz-Systems TN, TT oder IT
  • breites Angebot an wirtschaftlichen Tarifen,
  • größere Reserven für spätere Erweiterungen der elektrischen Anlage. Zu beachten ist jedoch:
  • Die Übergabestation ist üblicherweise Eigentum des Abnehmers, die Kosten für den Bau und die Ausstattung trägt somit der Abnehmer. Darüber hinaus kann der Netzbetreiber Anschlusskosten und eine Beteiligung seiner erforderlichen Investitionskosten, für die Anpassung des HS-Netzes, in Form eines Baukostenzuschusses dem Abnehmer in Rechnung stellen.
  • Eine Reduzierung des Baukostenzuschusses ist in einigen Fällen möglich, wenn in einem bestimmten Zeitraum weitere Abnehmer an das erweiterte HS-Netz angeschlossen werden.
  • Die HS-Schaltanlage gehört zwar dem Abnehmer, eine Schaltberechtigung hat der Abnehmer jedoch ausschließlich für die Anlage hinter dem Übergabepunkt des Netzbetreibers (üblicherweise einem Übergabeschaltfeld). Die Berechtigung zu Schalthandlungen an den Einspeisefeldern (Ringkabelfeldern) hat nur der Netzbetreiber.
  • Die Ausführung der Übergabestation ist nach den Technischen Anschlussbedingungen (TABs) der Netzbetreiber zu planen. Vor Errichtung der Anlage sind die erforderlichen Planungsunterlagen zur Genehmigung beim Netzbetreiber einzureichen und von diesem zur Ausführung freizugeben.

In Anlehnung an die Untersuchungen aus Kapitel N bzgl. erhöhter Anforderungen an die Versorgungssicherheit stellt sich die Frage, in welcher Form z.B. unterbre

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