Verdrahtungsregeln

Aus Planungskompendium Energieverteilung
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Regel 1

Die Kabellänge sollte nicht länger als 50 cm zum Leistungsschalter als Schutz- und Trennschalter betragen. Der Anschluss der Überspannungsschutzgeräte (SPD) ist in Abb. J40 dargestellt.

Regel 2

Der Abgangsschalter des geschützen Leiters muss direkt an den Klemmen des Überspannungsableiters und des Leistungsschalter angeschlossen werden (siehe Abb. J41).

Abb. J41 – Verbindungen sind direkt an den SPD-Anschlussklemmen

Regel 3

Die ankommenden Leiter eines Stromkreises, aktive Außenleiter, Neutral- und Schutzleiter müssen enganliegend befestigt werden, um die Oberfläche für eine Schleifenbildung möglichst klein zu halten (siehe Abb. J42)

Regel 4

Die Anschlussleitungen zum Überspannungsableiter müssen vom geschützten Abgang entfernt liegen um eine Verunreinigung der störungsfreien Leitungen durch Kopplung zu vermeiden (siehe Abb. J42)

Regel 5

Der Anschluss des Überspannungsableiters sollte möglichst nah an dem metallenen Rahmen eines Schaltschrankes vorgesehen werden, um das magnetische Feld durch eine kleine Schleifenoberfläche effektiv zu begrenzen. Wenn ein Kunststoffgehäuse verwendet wird, muss es gegen ein Gehäuse aus Metall ersetzt werden.

In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die metallischen Teile eines Gehäuses mit dem Erdpotential durch möglichst kurze Leiter verbunden sind

Sofern geschirmte Kabel eingesetzt werden, sollten lange Kabellängen vermieden werden, da durch die Kabellänge die Wirksamkeit der Schirmung reduziert wird (siehe Abb. J42)

Abb. J42 – Beispiel von Sicherheitsmaßnahmen bei der Verkabelung in einem Gehäuse (Regeln 2, 3, 4, 5)
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