Kennwerte von Überspannungsschutzgeräten

Aus Planungskompendium Energieverteilung
Wechseln zu:Navigation, Suche


Betriebsspannung UC

Geforderte Mindestwerte Uc von Überspannungsschutzeinrichtungen (ÜSE) – abhängig von der Netzform. Die Werte von Uc der SPD müssen gleich oder größer der in Abbildung J24 angegebenen Werte sein.

Überspannungs-
Schutzeinrichtungen
angeschlossen zwischen:
System nach Art der Erdverbindung des Verteilnetzes
TN-System TT-System IT-System mit
mitgeführtem
Neutralleiter
IT-Syst. ohne
mitgeführten
Neutralleiter
Außenleiter und
Neutralleiter
1,1 Uo 1,1 Uo 1,1 Uo NA
Außenleiter und PE-Leiter 1,1 Uo 1,1U0  Uo [1] 1,1U
Neutralleiter und
PE-Leiter

U0[1]

U0[1] U0[1] NA
Außenleiter und PEN-Leiter 1,1U0 NA  NA NA
Außenleiter 1,1U 1,1U 1,1U 1,1U

NA nicht anwendbar

ANMERKUNG 1: U0 entspricht der Spannung Außenleiter zu Neutralleiter (L-N) des
Niederspannungsnetzes.

ANMERKUNG 2: U entspricht der Spannung Außenleiter zu Außenleiter (L-L) des
Niederspannungsnetzes.

[1]: Diese Werte beziehen sich bereits auf die Bedingungen im ungünstigsten Betriebsfall,
deshalb wird die Toleranz von 10 % nicht berücksichtigt.

Abb. J24: Uc-Wert gemäß Tabelle 53C der ICE 60364-5-534 (VDE 0100-534)

Überspannungsschutz Level Up bei In

  • IEC 60364-4-443 (VDE 0100-443): Auswahl von Betriebsmitteln in der Anlage.

Dieser Teil hilft bei der Auswahl der Überspannungskategorie für den Überspannungsableiter in Abhängigkeit von den zu schützenden Betriebsmitteln. Die Nenn-Restspannung von Schutzeinrichtungen darf den Wert, der in der Überspannungskategorie festgelegt ist, nicht überschreiten (siehe Abb. J25).

    • IEC 60364-5-53/A (VDE 0100-534): Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

Dieser Teil beschreibt die Auswahl und Errichtung von

Überspannungsschutzeinrichtungen:

Nennspannung
der Anlage[1]
V
Erforderliche Bemessungsstoßspannung
kV
[2]
Dreiphasige
Systeme 
Betriebsmittel am
Einspeisepunkt
der Anlage
(Überspannungs-kategorie
IV)
Betriebsmittel der
Verteilungs- und
Endstromkreise
(Überspannungs-
kategorie III) 
Geräte
(Über-
spannungs-
kategorie II)
Besonders geschützte
Betriebsmittel
(Überspannungskategorie
kategorie I)
  z.B. Elektrizitäts-
zähler, Rund- steuergeräte
z.B. Verteilertafeln,
Schalter, Steck-
dosen
z.B. Haushalts-
geräte, tragba-
re Werkzeuge
z.B. empfindliche
elektrische Geräte mit externem Schutz gegen
gegen Überspannungen

230/400

277/480

6 4 2,5 1,5
400/690 8 6 4 4
1,000 12 8 6 6

[1] Gemäß IEC 60038 (VDE 0175-1). [2] Diese Bemessungsstehstoßspannung wird zwischen den aktiven Leitern und PE angewendet.

Abb. J25: Auswahl von Geräten für die Anlage gemäß IEC 60364-443 (VDE 0100-443), Tab. 1

      • Gemäß Systemen nach Art der Erdverbindung: Die maximal zulässige dauernde Betriebsspannung von Überspannungsschutzeinrichtungen muss gleich oder höher den Werten sein, die in der Tabelle in Abb. J24 aufgeführt sind.
      • An der Einspeisung der Anlage: Wenn nach IEC 60364-4-443 (VDE 0100- 443) Überspannungsschutzeinrichtungender erforderlich sind, dann muss der Nennableitstoßstrom In mindestens 5 kA 8/20 für jeden Schutzpfad betragen.

Wenn ein Überspannungsableiter einem Erdschlussschutzgerät nachgeschaltet ist, muss ein RCD des Typs S mit einer Bemessungsstoßstromfestigkeit von mehr als 3 kA (8/20 µs) verwendet werden.

 
  •  Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der

Überspannungskategorie I sind nur geeignet für die Verwendung in fest errichteten
Anlagen von Gebäuden, wo die Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) außerhalb der
Betriebsmittel angeordnet sind, um transiente Überspannungen auf den festgelegten Pegel
zu begrenzen. Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der
Überspannungskategorie I dürfen nicht direkt an ein öffentliches Stromversorgungsnetz
angeschlossen sein.

  •  Beispiele für solche Betriebsmittel sind Haushaltsgeräte mit eingebauten elektronischen

Stromkreisen, die im Hinblick auf Überspannungen sehr empfindlich sind.

 
  •  Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der

Überspannungskategorie II sind für den Anschluss in fest errichteten elektrischen Anlagen
geeignet und sehen einen normalen Verfügbarkeitsgrad vor, wie er normalerweise für
stromverbrauchende Betriebsmittel verlangt wird.

  •  Beispiele für solche Betriebsmittel sind Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und

ähnliche Verbrauchsmittel. Computer, Audio- und Videogeräte und andere elektronische
Betriebsmittel können bezüglich transienter und/oder vorübergehender Überspannungen
von weniger als 2,5 kV zwischen Leitern wegen der eingebauten Schutz- oder
Filtereinrichtungen empfindlich sein. 

 
  •  Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der

Überspannungskategorie III sind für die Verwendung in fest errichteten Anlagen geeignet,
und zwar in Stromflussrichtung nach dem und einschließlich der Hauptverteiler und sehen
einen hohen Verfügbarkeitsgrad vor.

  •  Beispiele für solche Betriebsmittel sind Verteiler, Leistungsschalter, Kabel- und

Leitungsanlagen, einschließlich Kabel und Leitungen, Stromschienen, Verbindungsdosen
und -kästen, Schalter, Steckdosen) in der fest errichteten Anlage und Betriebsmittel für
industrielle Verwendung sowie einige andere Betriebsmittel, zum Beispiel stationäre
Motoren mit einem dauernden Anschluss an die fest errichtete Anlage.

 
  •  Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der

Überspannungskategorie IV sind für die Verwendung am oder in der Nähe des
Speisepunktes der elektrischen Anlagen geeignet, zum Beispiel in Energieflussrichtung
gesehen vor dem Hauptverteiler. Betriebsmittel der Überspannungskategorie besitzen
eine sehr hohe Bemessungsstehstoßspannung, die den erforderlichen hohen
Zuverlässigkeitsgrad vorsieht.

  •  Beispiele für solche Betriebsmittel sind Elektrizitätszähler, Haupt-Überstrom-

Schutzeinrichtungen (Hauptsicherungen) und Rundsteuergeräte.

Abb. J26: Überspannungskategorien I bis IV

  • Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der Überspannungskategorie I sind nur geeignet für die Verwendung in fest errichteten Anlagen von Gebäuden, wo die Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE) außerhalb der Betriebsmittel angeordnet sind, um transiente Überspannungen auf den festgelegten Pegel zu begrenzen. Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der Überspannungskategorie I dürfen nicht direkt an ein öffentliches Stromversorgungsnetz angeschlossen sein.
  • Beispiele für solche Betriebsmittel sind Haushaltsgeräte mit eingebauten elektronischen Stromkreisen, die im Hinblick auf Überspannungen sehr empfindlich sind.
  • Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der Überspannungskategorie II sind für den Anschluss in fest errichteten elektrischen Anlagen geeignet und sehen einen normalen Verfügbarkeitsgrad vor, wie er normalerweise für stromverbrauchende Betriebsmittel verlangt wird.
  • Beispiele für solche Betriebsmittel sind Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und ähnliche Verbrauchsmittel. Computer, Audio- und Videogeräte und andere elektronische Betriebsmittel können bezüglich transienter und/oder vorübergehender Überspannungen von weniger als 2,5 kV zwischen Leitern wegen der eingebauten Schutz- oder Filtereinrichtungen empfindlich sein.
  • Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der Überspannungskategorie III sind für die Verwendung in fest errichteten Anlagen geeignet, und zwar in Stromflussrichtung nach dem und einschließlich der Hauptverteiler und sehen einen hohen Verfügbarkeitsgrad vor.
  • Beispiele für solche Betriebsmittel sind Verteiler, Leistungsschalter, Kabel- und Leitungsanlagen, einschließlich Kabel und Leitungen, Stromschienen, Verbindungsdosen und -kästen, Schalter, Steckdosen) in der fest errichteten Anlage und Betriebsmittel für industrielle Verwendung sowie einige andere Betriebsmittel, zum Beispiel stationäre Motoren mit einem dauernden Anschluss an die fest errichtete Anlage.
  • Betriebsmittel mit einer Bemessungsstehstoßspannung entsprechend der Überspannungskategorie IV sind für die Verwendung am oder in der Nähe des Speisepunktes der elektrischen Anlagen geeignet, zum Beispiel in Energieflussrichtung gesehen vor dem Hauptverteiler. Betriebsmittel der Überspannungskategorie besitzen eine sehr hohe Bemessungsstehstoßspannung, die den erforderlichen hohen Zuverlässigkeitsgrad vorsieht.
  • Beispiele für solche Betriebsmittel sind Elektrizitätszähler, Haupt-Überstrom-Schutzeinrichtungen (Hauptsicherungen) und Rundsteuergeräte.

Der installierte Schutzpegel Up sollte auf die Stoßspannungsfestigkeit der angeschlossenen Lasten abgestimmt sein.

Die SPD hat einen Überspannungsschutzpegel Up, der unabhängig von der Installationsumgebung und Einbauart geprüft und getestet wurde. Dies bedeutet, dass für die Dimensionierung von Up eine Sicherheitsmarge bei der Installation der SPD eingerechnet werden muss (siehe Abb. J27).

In einem 230/400V-Netzwerk wird für den Schutz empfindlicher Verbraucher und Betriebsmittel normalerweise ein Schutzpegel Up von 2,5 kV (Überspannungskategorie II) angenommen.

Polzahl

(siehe Abb. J28) Überspannungsschutzeinrichtungen, die am oder in der Nähe des Einspeisepunktes der Anlage eingebaut sind, müssen mindestens zwischen jedem der folgenden Punkte angeschlossen sein:

a) Wenn am oder in der Nähe des Speisepunktes der Anlage eine direkte Verbindung zwischen dem Neutralleiter und dem PE-Leiter besteht oder wenn kein Neutralleiter vorhanden ist:

Zwischen jedem Außenleiter und entweder der Hauptpotentialausgleichsschiene /

      • klemme oder dem Hauptschutzleiter, abhängig davon, welche Leitungsführung die kürzere ist.

Die Impedanz, die in IT-Systemen Neutralleiter und PE-Leiter verbindet, wird nicht als eine Verbindung angesehen.

b) Wenn am oder in der Nähe des Speisepunktes der Anlage keine direkte Verbindung zwischen dem Neutralleiter und dem PE-Leiter besteht:

Entweder

zwischen jedem Außenleiter und entweder der Hauptpotentialausgleichsschiene / -klemme oder dem Hauptschutzleiter und zwischen dem Neutralleiter und entweder der Hauptpotentialausgleichsschiene / -klemme oder dem Schutzleiter, abhängig davon, welche Leitungsführung die kürzere ist,

oder

zwischen jedem Außenleiter und dem Neutralleiter und zwischen dem Neutralleiter und entweder der Hauptpotentialausgleichsschiene / -klemme oder dem Schutzleiter, abhängig davon, welche Leitungsführung die kürzere ist.

Wenn ein Außenleiter geerdet ist, dann ist er für die Anwendung dieses Unterabschnittes wie ein Neutralleiter zu betrachten. Überspannungsschutzeinrichtungen am Speisepunkt der Anlage werden im Allgemeinen in Übereinstimmung mit Tabelle in Abb. J28 errichtet:

  • Abhängig von dem System nach Art der Erdverbindung ist es notwendig, den Überspannungsschutz in herkömmlicher (CM) oder differenzierter (DM) Art herzustellen.

Anmerkungen:

  • Herkömmlicher Schutz bei Überspannungen (CM)

Die herkömmliche Art einen Mindestschutz herzustellen, wird durch den Einsatz einer Überspannungsschutzeinrichtung zwischen Außenleiter und PE- (PEN) Leiter erreicht, unabhängig von dem eingesetzten System nach Art der Erdverbindung.

  • Differenzierter Schutz bei Überspannungen (DM)

Im TT und TN-S System führt die Erdung des Neutralleiters durch die Erdimpedanz zu einer Asymmetrie und einer differenzierten Betrachtung der Überspannungen, auch wenn die durch einen Blitzeinschlag induzierte Blitzstoßspannung eine herkömmliche Methode ist.

2-polige, 3-polige und 4-polige SPDs

(siehe Abb. J29)

  • Diese sind speziell geeignet für das TT- und TN-S-System.
  • Sie stellen einen herkömmlichen Schutz gegen Überspannungen sicher.

1-polige+N, 3-polige+N SPDs

(siehe Abb. J30)

  • Diese sind speziell geeignet für das TT- und TN-S-System
  • Sie stellen sowohl einen herkömmlichen als auch differenzierten Schutz gegen Überspannungen sicher.
Teilen