Verdrahtungsregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. August 2017, 21:06 Uhr


  • Regel 1
Abb. J40 – SPD mit separtem oder integriertem Schutz

Die Kabellänge sollte nicht länger als 50 cm zum Leistungsschalter als Schutz- und Trennschalter betragen. Der Anschluss der Überspannungsschutzgeräte (SPD) ist in Abb. J40 dargestellt.

  • Regel 2

Der Abgangsschalter des geschützen Leiters muss direkt an den Klemmen des Überspannungsableiters und des Leistungsschalter angeschlossen werden (siehe Abb. J41).

Abb. J41 – Verbindungen sind direkt an den SPD-Anschlussklemmen
  • Regel 3

Die ankommenden aktiven Außenleiter, Neutral- und Schutzleiter müssen enganliegend befestigt werden, um die Oberfläche für eine Schleifenbildung zu verringern (siehe Abb. J42)

  • Regel 4

Die Einspeisekabel müssen von den Abgangskabel eine Überspannungsableiters getrennt werden, um den mit keinem Fehler behafteten Leiter durch einen mit einem Fehler behafteten Leiter zu beeinflussen (siehe Abb. J42)

  • Regel 5

Die Kabel müssen nah an dem metallenen Rahmen eines Schaltschrankes befestigt werden, um möglichst geringe Störstrahlungen zu erzeugen. Wenn ein Kunststoffgehäuse verwendet wird, muss es gegen ein Gehäuse aus Metall ersetzt werden.

In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die metallischen Teile eines Gehäuses mit dem Erdpotential durch möglichst kurze Leiter verbunden sind

Sofern geschirmte Kabel eingesetzt werden, sollten lange Kabellängen vermieden werden, da durch die Kabellänge die Wirksamkeit der Schirmung reduziert wird (siehe Abb. J42)

Abb. J42 – Beispiel von Sicherheitsmaßnahmen bei der Verkabelung in einem Gehäuse (Regeln 2, 3, 4, 5)
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