Kapitel F

Schutz gegen elektrischen Schlag und elektrische Brände


Fehlerschutz oder Schutz bei indirektem Berühren: Unterschied zwischen den Versionen

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Schutzmaßnahmen:
Schutzmaßnahmen:
* automatische Abschaltung der Stromversorgung (beim ersten oder zweiten Fehler, je nach Art des Netzsystems),
* automatische Abschaltung der Stromversorgung (beim ersten oder zweiten Fehler, je nach Art des Netzsystems),
* sonstige zusätzliche Maßnahmen (entsprechend den Umgebungsbedingungen)
* sonstige zusätzliche Maßnahmen (entsprechend den Umgebungsbedingungen)}}
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Die Körper elektrischer Betriebsmittel sind von den aktiven Teilen der Anlagen durch eine „Basisisolierung” getrennt. Ein Fehler der Basisisolierung führt dazu, dass an den Körpern der elektrischen Betriebsmittel eine gefährliche Berührungsspannung anstehen kann.
Die Körper elektrischer Betriebsmittel sind von den aktiven Teilen der Anlagen durch eine „Basisisolierung” getrennt. Ein Fehler der Basisisolierung führt dazu, dass an den Körpern der elektrischen Betriebsmittel eine gefährliche Berührungsspannung anstehen kann.

Version vom 7. September 2017, 00:16 Uhr


Schutzmaßnahmen:

  • automatische Abschaltung der Stromversorgung (beim ersten oder zweiten Fehler, je nach Art des Netzsystems),
  • sonstige zusätzliche Maßnahmen (entsprechend den Umgebungsbedingungen)

Die Körper elektrischer Betriebsmittel sind von den aktiven Teilen der Anlagen durch eine „Basisisolierung” getrennt. Ein Fehler der Basisisolierung führt dazu, dass an den Körpern der elektrischen Betriebsmittel eine gefährliche Berührungsspannung anstehen kann.

Das Berühren eines normalerweise nichtstromführenden leitfähigen Teils einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels, an dem aufgrund eines Isolationsfehlers eine Berührungsspannung ansteht, bezeichnet man als indirektes Berühren.

Die verschiedenen Maßnahmen für den Schutz bei indirektem Berühren sind u.a.:

  • Automatische Abschaltung der Stromversorgung für die angeschlossenen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
  • Spezielle Anordnungen wie z.B.:
    • Verwendung von Betriebsmitteln der Schutzklasse II oder mit gleichwertiger Isolierung,
    • Schutz durch nichtleitende Räume,
    • Schutz durch einen ungeerdeten örtlichen Potentialausgleich,
    • Schutztrennung, Schutztrenntransformatoren.
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