Umweltmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Umweltmanagementsysteme können durch ein unabhängiges Organ zertifiziert werden, sofern sie die Anforderungen gemäß ISO 14001 erfüllen. Diese Zertifizierungsvariante gilt im Wesentlichen für Industriestandorte, kann aber auch auf Produktplanungsstätten angewandt werden. <br>
Umweltmanagementsysteme können durch ein unabhängiges Organ zertifiziert werden, sofern sie die Anforderungen gemäß ISO 14001 erfüllen. Diese Zertifizierungsvariante gilt im Wesentlichen für Industriestandorte, kann aber auch auf Produktplanungsstätten angewandt werden.  
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung werden Ansätze zur umweltverträglichen Entwicklung von Produkten – Stichwort „Öko-Design“ – verfolgt. Ziel ist die Planung und Entwicklung von, auf die kundenseitigen Anforderungen optimal zugeschnittenen Produkten/Dienstleitungen, bei gleichzeitiger Reduzierung von umweltschädlichen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus. <br>
 
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung werden Ansätze zur umweltverträglichen Entwicklung von Produkten – Stichwort „Öko-Design“ – verfolgt. Ziel ist die Planung und Entwicklung von, auf die kundenseitigen Anforderungen optimal zugeschnittenen Produkten/Dienstleitungen, bei gleichzeitiger Reduzierung von umweltschädlichen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus.  
 
Der dabei verfolgte methodische Ansatz sieht die Auswahl entsprechend geeigneter Betriebsmittelarchitekturen einschließlich Bauteilen und Materialien unter Berücksichtigung der Auswirkungen vor, die ein Produkt über seine gesamte Lebensdauer auf die Umwelt hat (von der Rohmaterialbeschaffung bis zur Entsorgung), d.h. Produktion,
Der dabei verfolgte methodische Ansatz sieht die Auswahl entsprechend geeigneter Betriebsmittelarchitekturen einschließlich Bauteilen und Materialien unter Berücksichtigung der Auswirkungen vor, die ein Produkt über seine gesamte Lebensdauer auf die Umwelt hat (von der Rohmaterialbeschaffung bis zur Entsorgung), d.h. Produktion,
Transport, Vertrieb, Entsorgung usw. <br>
Transport, Vertrieb, Entsorgung usw.  
In Europa sind diesbezüglich zwei Richtlinien verabschiedet worden:
In Europa sind diesbezüglich zwei Richtlinien verabschiedet worden:
* Die seit dem 13. Februar 2003 geltende und per 1. Juli 2006 verbindlich anzuwendende RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) zur Vermeidung der sechs Schadstoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, hexavalentes Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).
* Die seit dem 13. Februar 2003 geltende und per 1. Juli 2006 verbindlich anzuwendende RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) zur Vermeidung der sechs Schadstoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, hexavalentes Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).
* Die seit dem 13. Februar 2003 geltende und seit dem 13. August 2005 auch verbindlich anzuwendende WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) im Zusammenhang mit der Entsorgung und Behandlung von Elektround Elektronik-Altgeräten aus privater und nichtprivater Nutzung. <br>
* Die seit dem 13. Februar 2003 geltende und seit dem 13. August 2005 auch verbindlich anzuwendende WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) im Zusammenhang mit der Entsorgung und Behandlung von Elektround Elektronik-Altgeräten aus privater und nichtprivater Nutzung.  
In anderen Ländern außerhalb Europas sind ähnliche neue Gesetzesentwürfe mit gleicher Zielsetzung anhängig. <br>
 
Nachhaltige Entwicklung muss nicht auf die positive Einstellung der Hersteller zum Öko-Design von Produkten beschränkt bleiben, sondern es ist auch während des gesamten Planungsprozesses einer elektrischen Anlage ein signifikanter Beitrag möglich. So lässt sich mittlerweile nachweisen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt (Schonung natürlicher Ressourcen, Energieeinsparung, Entsorgung) durch optimierte Anlagenplanung mit besonderer Berücksichtigung der Betriebsbedingungen sowie durch optimierte Auswahl der Aufstellungsorte von HS/NS-Umspannstationen und der entsprechenden Energieverteilungstechnik (Schaltfelder, Schienenverteiler, Kabel) wesentlich verringert werden können. <br>
In anderen Ländern außerhalb Europas sind ähnliche neue Gesetzesentwürfe mit gleicher Zielsetzung anhängig.  
Informationen zu den Aufstellungsorten von Umspannstationen und NS-Hauptverteilungen
 
finden Sie in Kapitel D.
Nachhaltige Entwicklung muss nicht auf die positive Einstellung der Hersteller zum Öko-Design von Produkten beschränkt bleiben, sondern es ist auch während des gesamten Planungsprozesses einer elektrischen Anlage ein signifikanter Beitrag möglich. So lässt sich mittlerweile nachweisen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt (Schonung natürlicher Ressourcen, Energieeinsparung, Entsorgung) durch optimierte Anlagenplanung mit besonderer Berücksichtigung der Betriebsbedingungen sowie durch optimierte Auswahl der Aufstellungsorte von HS/NS-Umspannstationen und der entsprechenden Energieverteilungstechnik (Schaltfelder, Schienenverteiler, Kabel) wesentlich verringert werden können.  
 
Informationen zu den Aufstellungsorten von Umspannstationen und NS-Hauptverteilungen finden Sie in Kapitel D.




[[en:Environmental_directives]]
[[en:Environmental_directives]]

Version vom 21. September 2013, 08:16 Uhr


Umweltmanagementsysteme können durch ein unabhängiges Organ zertifiziert werden, sofern sie die Anforderungen gemäß ISO 14001 erfüllen. Diese Zertifizierungsvariante gilt im Wesentlichen für Industriestandorte, kann aber auch auf Produktplanungsstätten angewandt werden.

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung werden Ansätze zur umweltverträglichen Entwicklung von Produkten – Stichwort „Öko-Design“ – verfolgt. Ziel ist die Planung und Entwicklung von, auf die kundenseitigen Anforderungen optimal zugeschnittenen Produkten/Dienstleitungen, bei gleichzeitiger Reduzierung von umweltschädlichen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus.

Der dabei verfolgte methodische Ansatz sieht die Auswahl entsprechend geeigneter Betriebsmittelarchitekturen einschließlich Bauteilen und Materialien unter Berücksichtigung der Auswirkungen vor, die ein Produkt über seine gesamte Lebensdauer auf die Umwelt hat (von der Rohmaterialbeschaffung bis zur Entsorgung), d.h. Produktion, Transport, Vertrieb, Entsorgung usw.

In Europa sind diesbezüglich zwei Richtlinien verabschiedet worden:

  • Die seit dem 13. Februar 2003 geltende und per 1. Juli 2006 verbindlich anzuwendende RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) zur Vermeidung der sechs Schadstoffe: Blei, Quecksilber, Cadmium, hexavalentes Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).
  • Die seit dem 13. Februar 2003 geltende und seit dem 13. August 2005 auch verbindlich anzuwendende WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) im Zusammenhang mit der Entsorgung und Behandlung von Elektround Elektronik-Altgeräten aus privater und nichtprivater Nutzung.

In anderen Ländern außerhalb Europas sind ähnliche neue Gesetzesentwürfe mit gleicher Zielsetzung anhängig.

Nachhaltige Entwicklung muss nicht auf die positive Einstellung der Hersteller zum Öko-Design von Produkten beschränkt bleiben, sondern es ist auch während des gesamten Planungsprozesses einer elektrischen Anlage ein signifikanter Beitrag möglich. So lässt sich mittlerweile nachweisen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt (Schonung natürlicher Ressourcen, Energieeinsparung, Entsorgung) durch optimierte Anlagenplanung mit besonderer Berücksichtigung der Betriebsbedingungen sowie durch optimierte Auswahl der Aufstellungsorte von HS/NS-Umspannstationen und der entsprechenden Energieverteilungstechnik (Schaltfelder, Schienenverteiler, Kabel) wesentlich verringert werden können.

Informationen zu den Aufstellungsorten von Umspannstationen und NS-Hauptverteilungen finden Sie in Kapitel D.

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