Energieversorgung mit Mittelspannung
Bis zur Einführung der VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: 2018-11 galten in der Norm alle Wechselspannungen über 1 kV als Hochspannung.
Mit Einführung der VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) wird nun in Deutschland der Spannungsbereich von >1kV bis <60kV auch in der Norm als Mittelspannung definiert.
Im Zusammenhang mit internationalen Normen wird jedoch weiterhin der Begriff Hochspannung genutzt, hingegen ist in den Anwendungsbereichen der Begriff Mittelspannung gebräuchlicher.
In diesem Kapitel behandeln wir ausschließlich die Verteilnetze der Mittelspannung <60kV.
In diesem Kapitel werden Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung bis zu 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Niederspannungsnetze und Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung über 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Mittelspannungsnetze bezeichnet.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen beträgt die Bemessungsspannung von MS-Energieverteilungen im Netzverteilungsbereich nur in seltenen Fällen mehr als 36 kV.
Kenndaten und Anschlussvarianten des Netzbetreibers
Betriebliche Aspekte