Internationale Regeln zu Energieeffizienz und Prosumer-Elektroinstallationen

Aus Planungskompendium Energieverteilung
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Wie in Abbildung K1 gezeigt, kann die Energieeffizienz in Gebäuden das Ergebnis sein von:

  • Regulatorische Maßnahmen, mit der Entwicklung von Vorschriften und Richtlinien (und der damit verbundenen Normen), die auf nationaler oder internationaler Ebene herausgegeben werden können
  • oder freiwilliger Ansatz mit Green-Building-Zertifizierungssystemen wie z. B. Leed, Breeam, DGNB. Bauherren, Nutzer und weitere Interessensvertreter können sich entscheiden, das Gebäude zertifizieren zu lassen, um zur Einführung nachhaltiger Lösungen beizutragen und um am Markt Anerkennung für ihre Leistung zu erhalten.
Abb. K1 – Regulatorischer vs. freiwilliger Ansatz zur Energieeffizienz in Gebäuden

Energieeffizienzregelungen in Europa

Gebäude sind für etwa 40 % des Energieverbrauchs der EU und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Gebäude sind daher der größte Energieverbraucher in Europa:

  • Der Gebäudesektor ist entscheidend für das Erreichen der Energie- und Umweltziele der EU.
  • Gleichzeitig verbessern bessere und energieeffizientere Gebäude die Lebensqualität der Bürger und bringen zusätzlichen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, hat die EU einen Rechtsrahmen geschaffen, der die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Energieeffizienzrichtlinie umfasst.

Zusammen fördern die Richtlinien Strategien, die dazu beitragen:

  • bis 2050 einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen
  • schaffen eines stabilen Umfeldes für Investitionsentscheidungen
  • Verbrauchern und Unternehmen, fundiertere Entscheidungen zu treffen, um Energie und Geld zu sparen

Beide Richtlinien wurden im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ 2018 und 2019 geändert.


Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Die Energieeffizienzrichtlinie von 2012 legte eine Reihe verbindlicher Maßnahmen fest, um die EU dabei zu unterstützen, ihr 20 %-Energieeffizienzziel bis 2020 zu erreichen. Gemäß der Richtlinie waren alle EU-Länder verpflichtet, Energie in allen Phasen der Energiekette von der Produktion bis zum Endverbraucher effizienter zu nutzen.

Im Dezember 2018 trat die geänderte Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2018/2002 in Kraft, mit der einige spezifische Bestimmungen der vorherigen Richtlinie aktualisiert und mehrere neue Elemente eingeführt wurden. Vor allem legt sie ein EU-Energieeffizienzziel für 2030 von mindestens 32,5 % (im Vergleich zu Prognosen des erwarteten Energieverbrauchs im Jahr 2030) fest, mit einer Klausel für eine mögliche Aufwärtskorrektur bis 2023.

Diese Änderung ändert nichts an der Verpflichtung für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, entweder regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen oder ein fest installiertes Energiemanagementsystem zu implementieren, wie in Abbildung K2a dargestellt.

Die Anforderungen der Richtlinie sind Mindestanforderungen und hindern keinen Mitgliedstaat daran, strengere Maßnahmen beizubehalten oder einzuführen.

Abb. K2a – Übereinstimmung zwischen europäischen Vorschriften (in grün) und Normen (in grau)

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Diese Richtlinie trat am 4. Januar 2006 in Kraft und legt Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz fest, wie z. B.:

  • Alle neuen Gebäude sollen bis zum 31. Dezember 2020 Near Zero Energy sein
  • Energieausweise sind allen Anzeigen für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden beizufügen
  • Die EU-Länder müssen Inspektionssysteme für Heizungs- und Klimaanlagen einrichten oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung treffen
  • Die EU-Länder müssen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz für neue Gebäude, für die umfassende Renovierung von Gebäuden und für den Austausch oder die Nachrüstung von Bauelementen (Heiz- und Kühlsysteme, Dächer, Wände usw.) festlegen.

Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2018/844/EU) führt neue Elemente ein und sendet ein starkes politisches Signal für das Engagement der EU, den Gebäudesektor angesichts technologischer Verbesserungen zu modernisieren und Gebäuderenovierungen zu erhöhen.

  • Insbesondere führt diese Änderung Anforderungen ein um sicherzustellen, dass Nichtwohngebäude mit einer effektiven Nennleistung für Heizungsanlagen oder Anlagen für kombinierte Raumheizung und -lüftung von über 290 kW , soweit technisch und wirtschaftlich machbar, mit Gebäudeleittechnik und Steuerungssystemen (BACS) bis 2025 auszurüsten sind, wie in Abbildung K2a dargestellt.

Die Norm EN 15232 gilt für Gebäude Management Systeme (BMS) und Gebäudeleittechnik und Steuerungssysteme (BACS).

Beispiele von Zertifizierungssystemen für nachhaltige Gebäude

In vielen Ländern sind Zertifizierungssysteme für nachhaltige Gebäude herausgegeben worden, von denen einige beispielhaft in Abbildung K2b aufgelistet sind:

Abb. K2b – Beispiele für Gebäudezertifizierungssysteme
Zertifizierung für nachhaltige Gebäude Einfluss­nahme Erste Fassung freigegeben in
LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) USA 2009
BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology) UK 2008
NF HQE (Haute Qualité Environnementale) Frankreich 2009
CASBEE (Comprehensive Assessment System for Built Environment Efficiency) Japan 2004
DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Deutschland 2009
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