Internationale Regeln zu Energieeffizienz und Prosumer-Elektroinstallationen

Aus Planungskompendium Energieverteilung
Version vom 9. August 2017, 23:44 Uhr von Update2017 (Diskussion | Beiträge) (update_2017_validation)

Hauptseite > Energieeffizienz und Prosumer-Elektroinstallationen > Internationale Regeln zu Energieeffizienz und Prosumer-Elektroinstallationen
Wechseln zu:Navigation, Suche

Wie in Abbildung K1a gezeigt, kann Energieeffizienz in Gebäuden die Folge sein von:

  • Regulatorischen Maßnahmen zusammen mit der Entwicklung von Regelungen, Richtlinien und Normen, die auf nationaler oder internationaler Ebene erlassen werden können
  • Einem freiwilligen Vorgehen auf Grundlage von Zertifizierungssystemen für grüne Gebäude, wie Leed, Breeam, DGNB usw. Befürworter, Gebäudeeigentümer, Wohnungsinhaber usw. können sich für eine Zertifizierung ihres Gebäudes entscheiden, um zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen beizutragen und auf dem Markt Anerkennung für ihre Leistung zu erhalten.
Abb. K1a – Regulatorische gegenüber freiwillige Vorgehensweise zur Energieeffizienz in Gebäuden

Energieeffizienzregelungen in Europa

Die Europäische Union hat 2 Richtlinien herausgegeben, die die Notwendigkeit einer Verbesserung der Energieeffizienz betonen.

Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED)

Die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU schreibt eine Reihe von verbindlichen Maßnahmen fest, die die EU dabei unterstützen sollen, bis 2020 ihr Ziel eine Verbesserung der Energieeffizienz von 20 % zu erreichen. Nach der Richtlinie sind alle Länder der EU aufgefordert, Energie in allen Phasen der Energiekette von der Erzeugung bis zum letztendlichen Verbrauch effizienter zu nutzen.

Insbesondere ist jedes Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen oder ein dauerhaft installiertes Energiemanagementsystem einzurichten, wie in Abbildung K1b beschrieben.

Die Richtlinie legt Mindestanforderungen fest und soll die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strengere Maßnahmen einzuführen bzw. aufrechtzuerhalten.

Abb. K1b – Konsistenz zwischen europäischen Regelungen (in grün) und Normen (in grau)

Gebäude-Richtlinie 2010/31/EU (EPBD)

Diese Richtlinie trat am 19. Mai 2010 in Kraft und legt Energieleistungsanforderungen fest, wie z.B.:

  • Alle neuen Gebäude sollten bis 31. Dezember 2020 Niedrigstenergiegebäude sein
  • Ausweise über die Energieleistung sind allen Anzeigen für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden hinzuzufügen
  • EU-Länder müssen Pläne für die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen erstellen oder Maßnahmen mit gleichwertiger Wirkung einführen
  • EU-Länder sind verpflichtet, für neue Gebäude, umfangreiche Renovierungen bestehender Gebäude und den Austausch bzw. Nachrüstung von Gebäudeelementen (Heiz- und Kühlanlagen, Dächer, Wände usw.) Mindestanforderungen für die Energieleistung aufzustellen.

Die Norm EN 15232 fordert Gebäudemanagementsysteme (GMS) und Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme (BACS)

Beispiele von Zertifizierungssystemen für nachhaltige Gebäude

In vielen Ländern sind Zertifizierungssysteme für nachhaltige Gebäude herausgegeben worden, von denen einige beispielhaft in Abbildung K1c aufgelistet sind:

Zertifizierung für nachhaltige Gebäude Einfluss­nahme Erste Fassung freigegeben in
LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) USA 2009
BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology) UK 2008
NF HQE (Haute Qualité Environnementale) Frankreich 2009
CASBEE (Comprehensive Assessment System for Built Environment Efficiency) Japan 2004
DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Deutschland 2009
Abb. K1c – Beispiele für Gebäudezertifizierungssysteme
Teilen