Internationale Regeln zu Energieeffizienz und Prosumer-Elektroinstallationen

Aus Planungskompendium Energieverteilung

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Inhaltsverzeichnis

Energiespargesetze betreffen alle Gebäude - sowohl alte als auch neue - und auch deren Elektroinstallationen.

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls begannen Regierungen damit, klare Verpflichtungen im Bezug auf quantitative Ziele und besondere Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen einzugehen.

Neben ihren Kyoto-Verpflichtungen, haben sich viele Nationen selbst feste Langzeitziele gemäß den aktuellen Empfehlungen der EEIG (European Economic Interest Group) zur UNFCCC-Konvention (United Nations Framework Convention on Climate Change) im Bezug auf Energieeinsparungen anhand stabiler CO2-Niveaus gesetzt.

Die Europäische Union setzt ein gutes Beispiel mit ihren festen Verpflichtungen zu einer Einsparung von 20 % bis 2020, die von allen Regierungschefs der EU im März 2007 unterzeichnet wurden. Diese Vereinbarung ist unter dem Titel 3x20 bekannt und hat das Ziel, die Kohlenstoffdioxidemissionen um 20 % zu senken, Energieeffizienz um 20 % zu steigern und den Anteil an erneuerbaren Energien auf 20 % zu erhöhen. Einige europäische Staaten planen eine Reduzierung um 50 % bis 2050. Um diese Ziele zu erreichen, sind allerdings bedeutende Veränderungen notwendig. Alle Staaten müssen ihre Anstrengungen in Bezug auf Verordnungen, Gesetzgebung und Normen verstärken.

Weltweit werden die Verpflichtungen der Interessensgruppen durch Gesetzgebung und Verordnungen durch Steuersysteme und entsprechende Finanzstrukturen verstärkt.

  • In den USA
    • Energiegesetz, der „Energy Policy Act“, von 2005,
    • Bauverordnungen,
    • Energiegesetze (10CFR434),
    • Energiemanagementprogramme für verschiedene Staaten (10CFR420),
    • Energiesparvorschriften für Verbrauchsgüter (10CFR430).
  • In China
    • Energiespargesetze,
    • Architekturgesetz (Energieeffizienz und Bauwesen),
    • Gesetz zu erneuerbaren Energien,
    • 1000 groß angelegte industrielle Energiesparprogramme für die Europäische Union
  • In der Europäischen Union
    • Das europäische Emissionshandelsystem
    • Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
    • Die europäische EuP-Richtlinie für energieeffiziente Produktgestaltung
    • Die EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen.
  • In Deutschland
    • Kopplung des Spitzenausgleichs der Stromsteuer an ein Energiemanagementsystem
    • Kopplung der besonderen Ausgleichsregelung des EEG an ein Energiemanagementsystem
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