Vorgehensweise bei der Errichtung einer neuen Netzstation
Inhaltsverzeichnis |
Bei großen Energieverbrauchern erfolgt die Versorgung immer über Hochspannung.
Bei NS-Netzen, die mit Spannungen von 120/208 V (3-phasig, 4 Leiter) betrieben werden, kann eine Last von 50 kVA schon als „groß“ gelten, während ein „großer“ Verbraucher in einem dreiphasigen 230/400 V-Netz durchaus mehr als 100 kVA haben kann. Beide Versorgungsspannungen werden in vielen Ländern eingesetzt.
In Europa soll bis 2008 eine einheitliche Spannung von 230/400 V für dreiphasige Netze mit 4 Leitern angestrebt werden. Hierbei handelt es sich um Kompromiss-werte, die es in bestehenden Netzen mit Spannungen von 220/380 V und 240/415 V oder Spannungen, die sehr nahe bei diesen Werten liegen, ermöglichen, den vorge-schlagenen Standard einfach durch Einstellung der Umsteller in standardmäßigen Transformatoren von Energieverteilnetzen zu erreichen.
Auch die Wegstrecke, über die die Energie zu transportieren ist, spielt bei der Ent-scheidungsfindung über HS- oder NS-Versorgung eine wichtige Rolle. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Versorgung kleiner und abseits liegender Abnehmer in dünn besiedelten Gebieten. Die Entscheidung für oder gegen eine HS- oder NS-Versor-gung wird von den örtlichen Gegebenheiten und den eingangs angesprochenen Er-wägungen abhängen und im Allgemeinen von dem für das jeweilige Gebiet zustän-digen Netzbetreiber vorgeschrieben.
Wenn entschieden wurde, dass die Energieversorgung über Hochspannung erfolgen soll, gibt es in der Regel zwei Verfahrensweisen:
1 - Der Netzbetreiber errichtet eine Umspannstation in der Nähe des Kundenstand-ortes, der Verteiltransformator (bzw. die Verteiltransformatoren) befindet(en) sich aber in einem Transformatorraum auf dem Grundstück des Kunden in der Nähe des Lastzentrums. 2 - Der Kunde errichtet und bestückt eine eigene Umspannstation auf seinem Grundstück und der Anschluss an das HS-Netz erfolgt durch den Netzbetreiber.
Bei Variante 1 gehören dem Netzbetreiber die Umspannstation, die Zuleitung(en) zu den Transformatoren, die Transformatoren und auch die Transformatorräume, zu denen er uneingeschränkten Zugang haben muss. Die Transformatorräume werden nach den Plänen und Vorgaben des Netzbetreibers errichtet und verfügen überFundament, Ölauffangwanne, Brandschutzwände und -decken, Lüftungsanlage, Beleuchtungsanlage und Erdungsanlagen, die alle vom Netzbetreiber abzunehmen sind.
Ein zu vereinbarender Teil des Bereitstellungsaufwandes fließt in den Versorgungs-tarif ein.
Für die Projektplanung und -realisierung gelten in beiden Varianten identische Grundsätze. Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf Variante Nr. 2.