Energieversorgung mit Mittelspannung
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Gemäß Norm gelten alle Wechselspannungen über 1 kV als Hochspannung. Umgangssprachlich wird der Bereich bis einschließlich 52 kV häufig als Mittelspannung bezeichnet, obwohl dieser Begriff in den Normen nicht definiert ist. In diesem Kapitel werden Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung bis zu 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Niederspannungsnetze und Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung über 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Hochspannungsnetze bezeichnet. Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen beträgt die Bemessungsspannung von HS-Energieverteilungen im Netzverteilungsbereich nur in seltenen Fällen mehr als 36 kV.