Messung für Kostenzuweisung, Abrechnungsprüfung und Unterzählung
Unterzählung ist der Vorgang, der es einem Eigentümer einer Liegenschaft, Fertigungstätte oder eines Betriebes ermöglicht, eine interne Rechnung für gemessenen Verbrauch oder Dienstleistungen zwischen den einzelnen Abteilungen aufzuteilen. Diese Gebühr ist häufig mit anderen Gebühren für Fläche, Wasser, Gas etc. kombiniert. Für Zähler in firmeninternen Unterzählungen, besteht kein Risiko eines mutwilligen Eingriffs bzw. die Auswirkungen haben keine rechtlichen Konsequenzen. Aus diesem Grund können Geräte, die die IEC 61557-12 erfüllen, in Unterzählungsanwendungen eingesetzt werden. Muss das Gerät für Unterzählungen Anforderungen an EMV, thermische und mechanische Umgebungsbedingungen erfüllen, ist besonders auf Umweltaspekte zu achten, die von IEC 61557-12 konformen Geräten in besonderem Maße erfüllt werden.
Kostenzuweisung ist der Vorgang, der es einem Gebäudemanager ermöglicht, die Energiekosten internen Kostenstellen, die Energie verbrauchen (z.B. Anlagen, Werkstätten usw.), zuzuordnen.
Abrechnungsprüfung ist der Vorgang, der es Kunden ermöglicht zu prüfen, ob die vom Energieversorger oder dessen Vertreter gestellte Rechnung korrekt ist.
Dazu wird eine zweiter Messstelle hinter der des Versorgers mit einer möglichst höheren Genauigkeit installiert (Englisch: shadow meter). Diese präzisere Messung deckt dauerhafte Messtoleranzen zu Ungunsten des Energiekunden bzw. (nur selten vorkommende) Messfehler auf.