Implementierung von Überspannungsableitern
Anschlüsse
Der Anschluss von Überspannungsableitern ist ebenso wichtig wie die Auswahl des Überspannungsableiters selbst. Die Abbildung R20 zeigt, dass die Anschlusskabel des Überspannungsableiters und dessen Trennschalters 50 cm Länge nicht überschreiten dürfen, um effektiven Schutz zu gewährleisten.
USchutz = UL1 + UL2 + Up
wobei
[math]\displaystyle{ U_{L{1}} = L1\frac{di}{dt}=0,5 \mu H\times\frac{10kA}{10\mu s}= 500 V }[/math]
[math]\displaystyle{ U_{L{2}} = L2\frac{di}{dt}=1,5 \mu H\times\frac{10kA}{10\mu s}= 1500 V }[/math]
USchutz = 500 V + 1500 V + 1200 V = 3200 V!
L1 + L2 dürfen daher 0,5 m nicht überschreiten.
Verdrahtungsregeln
- Regel 1
Die Kabellänge sollte nicht länger als 50 cm zum Leistungsschalter als Schutz- und Trennschalter betragen. Der Anschluss der Überspannungsableiter (SPD) ist in Abb. R21 dargestellt.
- Regel 2
Der Abgangsschalter des geschützen Leiters muss direkt an den Klemmen des Überspannungsableiters und des Leistungsschalter angeschlossen werden (siehe Abb. R22).
- Regel 3
Die ankommenden aktiven Außenleiter, Neutral- und Schutzleiter müssen enganliegend befestigt werden, um die Oberfläche für eine Schleifenbildung zu verringern (siehe Abb. R23)
- Regel 4
Die Einspeisekabel müssen von den Abgangskabeln eines Überspannungsableiters getrennt werden, um den mit keinem Fehler behafteten Leiter durch einen mit einem Fehler behafteten Leiter zu beeinflussen (siehe Abb. R19).
- Regel 5
Die Kabel müssen nah an dem metallenen Rahmen eines Schaltschrankes befestigt werden, um möglichst geringe Störstrahlungen zu erzeugen. Wenn ein Kunststoffgehäuse verwendet wird, muss es gegen ein Gehäuse aus Metall ersetzt. werden.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die metallischen Teile eines Gehäuses mit dem Erdpotential durch möglichst kurze Leiter verbunden sind.