Schalt- und Steuergeräte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. August 2017, 13:35 Uhr
Steuerungsfunktionen ermöglichen es dem Bediener, ein unter Last stehendes System jederzeit an die jeweilige Erfordernisse anzupassen. Sie beinhalten:
- betriebsmäßiges Steuern (Routineschaltvorgänge usw.),
- Not-Schaltvorgänge,
- Instandhaltungsmaßnahmen am Stromversorgungssystem.
Im Allgemeinen bezeichnet der Ausdruck „Steuerung” eine beliebige Vorrichtung zur sicheren Anpassung eines unter Last stehenden Versorgungssystems in allen Ebenen der Anlage. Der Einsatz von Steuergeräten ist ein wichtiger Teil zur Betriebssteuerung eines Versorgungssystems.
Betriebsmäßiges Schalten
Das betriebsmäßige Schalten bezieht sich auf alle Schaltvorgänge unter normalen Betriebsbedingungen zum Ein- oder Ausschalten eines System- oder Anlagenteils oder eines einzelnen Geräte- oder Anlagenteils usw.
Die für diese Funktion vorgesehenen Schaltgeräte müssen mindestens an folgenden Punkten der Anlage installiert sein:
- an der Einspeisung jeder Anlage,
- am (an den) Endstromkreis(en) (ein Schaltgerät darf mehrere Lasten schalten)
Die geschalteten Stromkreise müssen klar und eindeutig gekennzeichnet sein.
Um die optimale Flexibilität und Kontinuität insbesondere dann zu gewährleisten, wenn das Schaltgerät auch die Schutzfunktion übernimmt (z.B. ein Leistungsschalter oder eine Lastschalter-Sicherungs-Kombination), ist vorzugsweise an jeder Verteilungsebene ein Schaltgerät zu errichten, d.h. an den Abgängen aller Verteiler und Unterverteiler. Der Schaltvorgang darf:
- entweder manuell (mit der mechanischen Betätigungseinrichtung am Schaltgerät)
- oder elektrisch (über Ein- und Ausschaltspule inkl. Motorantrieb am Schaltschloss, betätigt über Drucktaster in der Schaltanlage bzw. an entfernten Orten, oder angesteuert von z.B. Umschalteinrichtungen, Energiemanagementsystemen, usw.) durchgeführt werden.
Diese Schaltgeräte schalten unverzögert (d.h. ohne beabsichtigte Verzögerung). Schaltgeräte mit Schutzfunktion arbeiten vorrangig allpolig[1]. Das Schaltgerät in der Einspeisung der Gesamtanlage sowie alle Schaltgeräte zur Netzumschaltung (zwischen zwei Netzen, z.B. AV/SV) müssen allpolig schalten.
„Einrichtung zum Ausschalten im Notfall“ und „Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall“
Eine Not-Aus-Einrichtung dient zur Unterbrechung sicherheitskritischer Stromkreise, welche ein erhöhtes Gefährdungspotential (elektrischer Schlag, Brandgefahr) aufweisen.
Eine Not-Halt (Stopp)-Einrichtung dient zum Stillsetzten gefährlicher Anlagenbewegungen.
In beiden Fällen:
- muss die Not-Schalteinrichtung oder deren Betätigungselement (vor-Ort oder fern-betätigt), wie z.B. ein roter Not-Halt-Pilzdrucktaster, klar erkennbar und von jeder Position aus zugänglich sein, an der die Gefahr entstehen oder erkannt werden kann,
- muss ein einziger Vorgang zu einem vollständigen Ausschalten aller aktiven Leiter führen,[2][3].
- wenn eine Not-Schalteinrichtung hinter Glas zulässig ist, darf in unbemannten Anlagen das Wiedereinschalten des Stromkreises nur mit Hilfe eines Schlüssels möglich sein, der nur befugtem Personal ausgehändigt werden darf.
Es sollte beachten werden, dass in einigen Fällen bei einem Not-Aus die Hilfsversorgung der Bremssystemstromkreise bis zum endgültigen Stillstand der Maschinen aufrechterhalten werden muss.
Ausschalteinrichtung zur Verhinderung von unerwartetem Anlauf
Diese Betriebsfunktion ermöglicht das Ausschalten einer Anlage und verhindert dessen unbeabsichtigtes Wiederanlaufen, während eine mechanische Wartung an den betriebenen Maschinen durchgeführt wird. Das Ausschalten wird im Allgemeinen mit der Einrichtung für betriebsmäßiges Schalten unter Verwendung einer geeigneten Sicherheitsverriegelung und eines Warnhinweises an der Betätigungseinrichtung durchgeführt.