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Version vom 18. August 2017, 13:35 Uhr
In den nationalen Normen vieler Länder wird gefordert, dass die Trennstellung entweder durch eine sichere Trennung der Kontakte oder durch eine zugelassene, ausfallsichere Anzeige realisiert wird.
Der Zweck einer Trennung ist es, einen Stromkreis oder ein Geräte (z.B. einen Motor) vom übrigen, noch unter Spannung stehenden System zu trennen, damit Arbeiten am getrennten Teil ohne Risiko für das Personal durchgeführt werden können.
Prinzipiell müssen alle Stromkreise einer NS-Anlage über Trenneinrichtungen verfügen.
Zur Gewährleistung einer optimalen Betriebskontinuität in der Praxis empfiehlt es sich, eine Trenneinrichtungen an jedem Speisepunkt eines Stromkreises vorzusehen.
Eine Trenneinrichtung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Alle Pole eines Schaltgerätes, einschließlich des Neutralleiters müssen öffnen[1] (Es sei denn, der Neutralleiter ist Teil eines PEN-Leiters im TN-C-System).
- Sie muss gegen unbeabsichtiges Wiedereinschalten mit einem Schlüssel gesichert werden (z.B. durch ein Vorhängeschloss), um ein unbefugtes oder versehentliches Wiedereinschalten zu verhindern.
- Sie muss im Hinblick auf Kontaktabstände, Kriechstrecken, Überspannungsfestigkeit usw. einer nationalen oder internationalen Norm entsprechen (z.B. IEC 60947-3 (VDE 0660-107)).
Weitere Anforderungen:
- Durch eine Prüfung muss nachgewiesen werden, dass die Kontakte der Trenneinrichtung tatsächlich öffnen.
Die Prüfung kann:
- entweder durch Besichtigen erfolgen, wenn die Gerätekontakte sichtbar sind (in einigen nationalen Normen wird dies für Trenneinrichtungen gefordert, die sich an der Einspeisung von NS-Anlagen befinden, die direkt von einem Verteilungstransformator versorgt werden).
- oder mechanisch mit einer mit der Bedieneinrichtung (Handhabe) des Gerätes fest verschweißten Anzeige. In diesem Fall muss das Gerät so konstruiert sein, dass im Falle eines Verschweißens der Kontakte in der geschlossenen Stellung die Anzeige der geöffneten Stellung unmöglich ist.
- Ableitströme: Bei geöffneter Trenneinrichtung dürfen die Ableitströme zwischen den offenen Kontakten jedes Außenleiters folgende Werte nicht überschreiten:
- 0,5 mA bei Neugeräten
- 2,0 mA je Pol bei Geräten, bei denen bereits die Ein- und Ausschaltprüfung in Übereinstimmung mit den Prüfanordnungen der jeweiligen Gerätenorm durchgeführt wurden.
- Überspannungsfestigkeit zwischen den offenen Kontakten: Die Trenneinrichtung muss im geöffneten Zustand für Stoßspannungen von 1,2/50 µs mit einem Spitzenwert von 6, 8 oder 12 kV je nach Betriebsspannung und Überspannungskategorie ausgelegt sein; siehe hierzu Abbildung H2. Das Gerät muss diese Anforderungen bei Aufstellungshöhen bis zu 2000 m erfüllen. Die Korrekturfaktoren für Aufstellungshöhen über 2000 m sind in der Norm IEC 60664-1 (VDE 0110-1) definiert.
- Durch eine Prüfung muss nachgewiesen werden, dass die Kontakte der Trenneinrichtung tatsächlich öffnen.
Werden Prüfungen bei NN durchgeführt, müssen die Prüfwerte zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Aufstellungshöhe auf die in IEC 609747 (VDE 0660-100 Tabelle 12) angegebenen Werte erhöht werden.
Betriebs- (Nenn-) spannung (V) | Kategorie Stoßspannungfestigkeit (für 2000 m) (kV) | |
---|---|---|
III | IV | |
230/400 | 4 | 6 |
400/690 | 6 | 8 |
690/1000 | 8 | 12 |
Abb. H2: Höchster Stoßspannungswert im Verhältnis zur normalen Betriebsspannung des Prüflings. Verschmutzungsgrade III und IV nach IEC 60664-1 (VDE 0110-1).
Anmerkung
- ^ Das gleichzeitige Öffnen aller aktiven Leiter ist nicht zwingend gefordert, wird aber dennoch dringend empfohlen (zur Erhöhung der Sicherheit und der Betriebsführung). Der geschaltete Pol für den Neutralleiter darf nicht vor den anderen Polen ausschalten und nicht nach den anderen Polen einschalten (IEC 60947-1 (VDE 0660-100)).