Notwendigkeit eines Netzersatzaggregats: Unterschied zwischen den Versionen
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Nachfolgend werden ausschließlich NS-Netzersatzaggregate betrachtet. Die durch ein Netzersatzaggregat bereit gestellte elektrische Energie wird durch einen von einem Verbrennungsmotor angetriebenen Wechselstromgenerator erzeugt. | Nachfolgend werden ausschließlich NS-Netzersatzaggregate betrachtet. Die durch ein Netzersatzaggregat bereit gestellte elektrische Energie wird durch einen von einem Verbrennungsmotor angetriebenen Wechselstromgenerator erzeugt. |
Version vom 17. Oktober 2013, 03:13 Uhr
(siehe Abb. D15)
Nachfolgend werden ausschließlich NS-Netzersatzaggregate betrachtet. Die durch ein Netzersatzaggregat bereit gestellte elektrische Energie wird durch einen von einem Verbrennungsmotor angetriebenen Wechselstromgenerator erzeugt.
Die Energieversorgung steht erst zur Verfügung, wenn der Generator seine Nenndrehzahl erreicht hat. Diese Art der Ersatzstromerzeugung ist deshalb für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ungeeignet.
Je nach Leistung des Generators, die Gesamtheit oder nur Teile der Anlage mit elektrischer Energie zu versorgen, besteht Voll- oder Teilredundanz. Nicht benötigte Netzersatzaggregate sind im Allgemeinen vom Netz getrennt, weshalb eine Netzumschaltung notwendig ist.
Der Generator kann im Dauerbetrieb laufen oder periodisch in Betrieb genommen werden. Seine Reservebetriebsdauer hängt im Wesentlichen nur von der verfügbaren Brennstoffmenge ab.
Bei der Realisierung eines NS-Netzersatzaggregat sind folgende Eigenschaften zu berücksichtigen:
- Empfindlichkeit der Verbraucher gegenüber Netzausfall,
- Verfügbarkeit des EVU-Verteilnetzes,
- Weitere Faktoren (Beispiel: Netzersatzanlagen sind je nach Nutzungsart von Gebäuden vorgeschrieben, wie z. B. für Krankenhäuser oder Hochhäuser).
Die Entscheidung über die Bereitstellung von Stromerzeugungsgeneratoren kann auch getroffen werden, um die Energierechnung bei möglicher Spitzenlastüberschreitung niedrig zu halten, oder weil die Möglichkeit einer Kraft-Wärme-Kopplung besteht. Diese beiden Aspekte finden allerdings im vorliegenden Leitfaden keine Berücksichtigung. Generell dürfen Netzersatzanlagen nicht für die Spitzenlastreduzierung verwendet werden.
Die Verfügbarkeit eines Netzersatzaggregats ist unabdingbar, wenn über eine unbestimmte Zeitdauer ein Um- oder Abschalten der Verbraucher nicht möglich ist (= lange Betriebsunterbrechung nicht hinnehmbar) oder wenn die Verfügbarkeit des HS-Verteilnetzes gering ist.
Für die Ermittlung der benötigten Anzahl von Netzersatzaggregaten gelten ähnliche Kriterien wie für die Ermittlung der Anzahl von Trafos. Ebenfalls zu berücksichtigen sind wirtschaftliche Überlegungen und Verfügbarkeitsgesichtspunkte (Redundanz, Anlaufzuverlässigkeit, Einfachheit der Wartung).