Energieversorgung mit Mittelspannung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß Norm gelten alle Wechselspannungen über 1 kV als Hochspannung.
Bis zur Einführung der VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: 2018-11 galten in der Norm alle Wechselspannungen über 1 kV als Hochspannung.


Umgangssprachlich wird der Bereich bis einschließlich 52 kV häufig als Mittelspannung bezeichnet, obwohl dieser Begriff in den Normen nicht definiert ist.
Mit Einführung der VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) wird nun in Deutschland der Spannungsbereich von >1kV bis <60kV auch in der Norm als Mittelspannung definiert.


In diesem Kapitel werden Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung bis zu 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Niederspannungsnetze und Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung über 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Hochspannungsnetze bezeichnet.
Im Zusammenhang mit internationalen Normen wird jedoch weiterhin der Begriff Hochspannung genutzt, hingegen ist in den Anwendungsbereichen der Begriff Mittelspannung gebräuchlicher.


Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen beträgt die Bemessungsspannung von HS-Energieverteilungen im Netzverteilungsbereich nur in seltenen Fällen mehr als 36 kV.
In diesem Kapitel behandeln wir ausschließlich die Verteilnetze der Mittelspannung <60kV.
 
In diesem Kapitel werden Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung bis zu 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Niederspannungsnetze und Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung über 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Mittelspannungsnetze bezeichnet.
 
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen beträgt die Bemessungsspannung von MS-Energieverteilungen im Netzverteilungsbereich nur in seltenen Fällen mehr als 36 kV.


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Version vom 10. September 2021, 08:47 Uhr


Bis zur Einführung der VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel: 2018-11 galten in der Norm alle Wechselspannungen über 1 kV als Hochspannung.

Mit Einführung der VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) wird nun in Deutschland der Spannungsbereich von >1kV bis <60kV auch in der Norm als Mittelspannung definiert.

Im Zusammenhang mit internationalen Normen wird jedoch weiterhin der Begriff Hochspannung genutzt, hingegen ist in den Anwendungsbereichen der Begriff Mittelspannung gebräuchlicher.

In diesem Kapitel behandeln wir ausschließlich die Verteilnetze der Mittelspannung <60kV.

In diesem Kapitel werden Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung bis zu 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Niederspannungsnetze und Energieverteilungsnetze, die mit einer Netzspannung über 1 kV Wechselspannung durch einen Netzbetreiber versorgt werden, als Mittelspannungsnetze bezeichnet.

Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen beträgt die Bemessungsspannung von MS-Energieverteilungen im Netzverteilungsbereich nur in seltenen Fällen mehr als 36 kV.

Kenndaten und Anschlussvarianten des Netzbetreibers

Betriebliche Aspekte

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