Leistungsmerkmale der elektrischen Anlage: Unterschied zwischen den Versionen

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* Planungsflexibilität: Die Anzahl der Abgangsstromkreise, die Leistungsaufnahme oder die Standorte der Verbraucher sind nicht genau bekannt.
* Planungsflexibilität: Die Anzahl der Abgangsstromkreise, die Leistungsaufnahme oder die Standorte der Verbraucher sind nicht genau bekannt.
* Installationsflexibilität: Die Verbraucher können nach Inbetriebnahme der Anlage installiert werden.
* Installationsflexibilität: Die Verbraucher können nach Inbetriebnahme der Anlage installiert werden.
* Betriebliche Flexibilität: Die Einsatzorte der Verbraucher variieren infolge von ständigen Reorganisationen des Prozesses.  
* Betriebliche Flexibilität: Die Einsatzorte der Verbraucher variieren infolge von ständigen Reorganisationen des Prozesses. <!--
Beispiele:
--><p>Beispiele:
** Industriegebäude: Erweiterung, Unterteilung und Nutzungsänderung
** Industriegebäude: Erweiterung, Unterteilung und Nutzungsänderung
** Bürogebäude: Änderung bei Mieterwechsel
** Bürogebäude: Änderung bei Mieterwechsel</p><!--
 


== Leistungsbedarf ==
== Leistungsbedarf ==

Version vom 21. Oktober 2013, 04:24 Uhr


Auf dieser Ebene geht es um die wesentlichen Eigenschaften der elektrischen An-lage, welche die Festlegung der Grundzüge und Details der elektrischen Verteilnetzarchitektur bestimmen. Für jede dieser Eigenschaften werden wir nachfolgend eine Definition liefern und die verschiedenen Abstufungen vorstellen oder mögliche Werte angeben.

Zweckbestimmung

Definition:

Hauptsächliche wirtschaftliche Aktivität des Standorts.

Repräsentative Branchenliste für Industriegebäude:

  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Nahrungsmittel und Getränke
  • Logistik

Repräsentative Liste von Gebäuden für Handel und Dienstleistung:

  • Bürogebäude
  • Große Verbrauchermärkte
  • Einkaufszentren


Topologie des Standorts

Definition:

Durch die Architektur vorgegebene Eigenschaften des Standorts, wie Anzahl von Gebäuden, Geschosszahlen und Grundfläche pro Geschoss. Verschiedene Abstufungen:

  • eingeschossige Gebäude,
  • mehrgeschossige Gebäude,
  • Standorte mit mehreren Gebäuden,
  • Hochhäuser

Planungsspielraum

Definition:

Eigenschaften unter Berücksichtigung der durch die Anordnung der elektrischen Betriebsmittel in den Gebäuden vorgegebenen Sachzwänge:

  • Ästhetik,
  • Zugänglichkeit,
  • Verfügbarkeit von zweckgebundenen Technikräumen,
  • Nutzung von Technikkorridoren (auf allen Geschossen),
  • Nutzung von Kabel- und Rohrleitungskanälen (Steigleitungen).

Verschiedene Abstufungen:

  • Niedrig: Die Platzierung der elektrischen Betriebsmittel ergibt sich praktisch zwangsläufig.
  • Mittel: Die Platzierung der elektrischen Betriebsmittel ist teilweise vorgegeben und erschwert die Erfüllung der Anforderungen.
  • Hoch: Die Platzierung der elektrischen Betriebsmittel lässt sich so festgelegen, dass die Anforderungskriterien optimal erfüllt werden.


Versorgungssicherheit

Definition:

Vermögen einer Energieversorgungseinrichtung, ihre Versorgungsfunktion unter den vorgegebenen Bedingungen über einen definierten Zeitraum in der definierten Qualität erfüllen zu können.

Verschiedene Abstufungen:

  • Minimal: Diese Stufe der Versorgungssicherheit beinhaltet ein gewisses Risiko der Betriebsunterbrechung aufgrund von geographischen (separates Netz, große Entfernung zu Kraftwerken), technischen (Freileitung, schwach vermaschtes Netz) oder wirtschaftlichen Zwängen (mangelhafte Wartung, unterdimensionierte Energieerzeugung).
  • Standard
  • Erhöht: Diese Stufe der Versorgungssicherheit kann durch spezielle Maßnahmen zur Reduzierung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Erdverlegung des Netzes, hoher Vermaschungsgrad, Redundanz usw.) erreicht werden.


Wartungsfreundlichkeit

Definition:

Planungsseitig vorgesehene Funktionen zur Begrenzung der Auswirkung von Wartungsmaßnahmen auf den Betrieb der gesamten elektrischen Anlage oder Teilen derselben.

Verschiedene Abstufungen:

  • Minimal: Die Anlage muss zur Durchführung von Wartungsarbeiten außer Betrieb gesetzt werden.
  • Standard: Wartungsarbeiten können durchgeführt werden, es müssen jedoch Funktionsbeeinträchtigungen in Kauf genommen werden. Die Arbeiten sind vor-zugsweise für Zeiten mit geringem Betriebsaufkommen einzuplanen.

Beispiele: Mehrere Transformatoren mit Teilredundanz und Lastabwurf.

  • Erhöht: Es wurden spezielle Vorkehrungen getroffen, um Wartungsarbeiten ohne Störung des Anlagenbetriebs zu ermöglichen.

Beispiele: Konfiguration mit Paralleinspeisung.


Flexibilität

Definition:

Einfache Möglichkeit, elektrische Abgangsstromkreise innerhalb der Anlage zu verändern oder die an bestimmten Punkten bereit gestellte Leistung ohne großen Aufwand zu erhöhen. Flexibilität ist ein Kriterium, das nicht zuletzt durch die noch nicht bekannten Gegebenheiten der Gebäude während der Projektvorphase eine wichtige Rolle spielen.

Verschiedene Abstufungen:

  • Keine Flexibilität: Die Platzierung der Verbraucher bleibt aufgrund von unüberwind­baren Sachzwängen im Zusammenhang mit der baulichen Beschaffenheit oder des hohen Gewichts der versorgten Prozesstechnik über die gesamte Betriebs­lebens­dauer unverändert. Beispiel: Metallschmelze.
  • Planungsflexibilität: Die Anzahl der Abgangsstromkreise, die Leistungsaufnahme oder die Standorte der Verbraucher sind nicht genau bekannt.
  • Installationsflexibilität: Die Verbraucher können nach Inbetriebnahme der Anlage installiert werden.
  • Betriebliche Flexibilität: Die Einsatzorte der Verbraucher variieren infolge von ständigen Reorganisationen des Prozesses.

    Beispiele:

    • Industriegebäude: Erweiterung, Unterteilung und Nutzungsänderung
    • Bürogebäude: Änderung bei Mieterwechsel

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