Vorgehensweise bei der Errichtung einer neuen Netzstation: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem solchen Projekt muss der Kunde dem Netzbetreiber bestimmte Daten möglichst frühzeitig zur Verfügung stellen.}} | Bei einem solchen Projekt muss der Kunde dem Netzbetreiber bestimmte Daten möglichst frühzeitig zur Verfügung stellen.}} | ||
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Der Netzbetreiber muss dem zukünftigen Kunden bestimmte Informationen bereitstellen.}} | Der Netzbetreiber muss dem zukünftigen Kunden bestimmte Informationen bereitstellen.}} | ||
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Anhand der kundenseitig bereitgestellten Informationen muss der Netzbetreiber folgende Angaben machen: | Anhand der kundenseitig bereitgestellten Informationen muss der Netzbetreiber folgende Angaben machen: | ||
=== Beabsichtigte Energieversorgungsart unter Nennung: === | === Beabsichtigte Energieversorgungsart unter Nennung: === | ||
* der Versorgungsnetzart: Freileitung oder im Erdreich verlegte Kabel oder Leitungen, | * der Versorgungsnetzart: Freileitung oder im Erdreich verlegte Kabel oder Leitungen, | ||
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=== Netznennspannung und Bemessungsspannung === | === Netznennspannung und Bemessungsspannung === | ||
Obere Grenze der höchsten Spannung des Netzes (zum aktuellen Zeitpunkt oder | Obere Grenze der höchsten Spannung des Netzes (zum aktuellen Zeitpunkt oder | ||
zukünftig, je nach Weiterentwicklung des Netzes), für welche ein Schaltgerät | zukünftig, je nach Weiterentwicklung des Netzes), für welche ein Schaltgerät | ||
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=== Detailangaben zur Strommessung mit Angabe von: === | === Detailangaben zur Strommessung mit Angabe von: === | ||
* Anschlusskosten an das Energieversorgungsnetz, | * Anschlusskosten an das Energieversorgungsnetz, | ||
* Tarifregelungen (Verbrauchspreise und Grundpreise). | * Tarifregelungen (Verbrauchspreise und Grundpreise). | ||
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Für die in der Umspannstation zu errichtenden Betriebsmittel und auch die Verlegearten ist die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich.}} | Für die in der Umspannstation zu errichtenden Betriebsmittel und auch die Verlegearten ist die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich.}} | ||
== Errichtung == | == Errichtung == | ||
Die Genehmigung des Netzbetreibers muss vor Beginn der Errichtung der Anlage vorliegen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die nachfolgend genannten Informa-tionen zwingend beizufügen: | Die Genehmigung des Netzbetreibers muss vor Beginn der Errichtung der Anlage vorliegen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die nachfolgend genannten Informa-tionen zwingend beizufügen: | ||
* Standort der geplanten Umspannstation, | * Standort der geplanten Umspannstation, | ||
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Nach erfolgter Prüfung und Abnahme der Anla-ge durch den Netzbetreiber, wird sie durch den Betreiber ans Versorgungsnetz zugeschaltet.}} | Nach erfolgter Prüfung und Abnahme der Anla-ge durch den Netzbetreiber, wird sie durch den Betreiber ans Versorgungsnetz zugeschaltet.}} | ||
== Inbetriebnahme == | == Inbetriebnahme == |
Version vom 3. Oktober 2013, 09:32 Uhr
Bei großen Energieverbrauchern erfolgt die Versorgung immer über Hochspannung.
Bei NS-Netzen, die mit Spannungen von 120/208 V (3-phasig, 4 Leiter) betrieben werden, kann eine Last von 50 kVA schon als „groß“ gelten, während ein „großer“ Verbraucher in einem dreiphasigen 230/400 V-Netz durchaus mehr als 100 kVA haben kann. Beide Versorgungsspannungen werden in vielen Ländern eingesetzt.
In Europa soll bis 2008 eine einheitliche Spannung von 230/400 V für dreiphasige Netze mit 4 Leitern angestrebt werden. Hierbei handelt es sich um Kompromiss-werte, die es in bestehenden Netzen mit Spannungen von 220/380 V und 240/415 V oder Spannungen, die sehr nahe bei diesen Werten liegen, ermöglichen, den vorge-schlagenen Standard einfach durch Einstellung der Umsteller in standardmäßigen Transformatoren von Energieverteilnetzen zu erreichen.
Auch die Wegstrecke, über die die Energie zu transportieren ist, spielt bei der Ent-scheidungsfindung über HS- oder NS-Versorgung eine wichtige Rolle. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Versorgung kleiner und abseits liegender Abnehmer in dünn besiedelten Gebieten. Die Entscheidung für oder gegen eine HS- oder NS-Versor-gung wird von den örtlichen Gegebenheiten und den eingangs angesprochenen Er-wägungen abhängen und im Allgemeinen von dem für das jeweilige Gebiet zustän-digen Netzbetreiber vorgeschrieben.
Wenn entschieden wurde, dass die Energieversorgung über Hochspannung erfolgen soll, gibt es in der Regel zwei Verfahrensweisen:
1 - Der Netzbetreiber errichtet eine Umspannstation in der Nähe des Kundenstand-ortes, der Verteiltransformator (bzw. die Verteiltransformatoren) befindet(en) sich aber in einem Transformatorraum auf dem Grundstück des Kunden in der Nähe des Lastzentrums.
2 - Der Kunde errichtet und bestückt eine eigene Umspannstation auf seinem Grundstück und der Anschluss an das HS-Netz erfolgt durch den Netzbetreiber.
Bei Variante 1 gehören dem Netzbetreiber die Umspannstation, die Zuleitung(en) zu den Transformatoren, die Transformatoren und auch die Transformatorräume, zu denen er uneingeschränkten Zugang haben muss. Die Transformatorräume werden nach den Plänen und Vorgaben des Netzbetreibers errichtet und verfügen überFundament, Ölauffangwanne, Brandschutzwände und -decken, Lüftungsanlage, Beleuchtungsanlage und Erdungsanlagen, die alle vom Netzbetreiber abzunehmen sind.
Ein zu vereinbarender Teil des Bereitstellungsaufwandes fließt in den Versorgungs-tarif ein.
Für die Projektplanung und -realisierung gelten in beiden Varianten identische Grundsätze. Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf Variante Nr. 2.
Bei einem solchen Projekt muss der Kunde dem Netzbetreiber bestimmte Daten möglichst frühzeitig zur Verfügung stellen.
Vorabinformationen
Vor dem Einstieg in Verhandlungen oder Gespräche mit dem Netzbetreiber müssen die nachfolgenden grundsätzlichen Informationen und Materialien verfügbar sein:
Voraussichtlicher maximaler Scheinleistungsbedarf (kVA)
Die Vorgehensweise zur Bestimmung dieses Parameters ist in Kapitel A beschrie-ben, wobei eventueller zukünftiger Mehrbedarf unbedingt zu berücksichtigen ist.
In dieser Projektphase sind zwei Faktoren zu bestimmen:
- der Verwendungsfaktor (ku)
- der Gleichzeitigkeitsfaktor (ks)
Aufstellungspläne und -höhe für den Standort der geplanten Umspannstation
In den Plänen müssen die Zugangswege/Zugänge zur geplanten Umspannstation klar gekennzeichnet sein; dazu gehören die Maße möglicher Verengungen, wie beispielsweise Zugangskorridore und Deckenhöhe und auch die Tragfähigkeit (Gewicht) usw. Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:
- Das Personal des Netzbetreibers muss jederzeit uneingeschränkten Zugang zur HS-Anlage in der Umspannstation haben.
- Der Zugang zur Umspannstation darf ausschließlich qualifiziertem und ent-sprechend autorisiertem Personal des Kunden möglich sein.
- Ggf. muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Vorgaben des Netzbetreibers der vom Betreiber betriebene Teil der Anlage von dem kundenseitig betriebenen Teil getrennt in einem separaten Raum untergebracht werden.
Erforderliche Versorgungssicherheit
Der Kunde muss die Folgen abschätzen, die ein Ausfall der Versorgung je nach Dauer hätte:
- Produktionsverlust
- Arbeitssicherheit und Geräteschutz
Der Netzbetreiber muss dem zukünftigen Kunden bestimmte Informationen bereitstellen.
Projektstudien
Anhand der kundenseitig bereitgestellten Informationen muss der Netzbetreiber folgende Angaben machen:
Beabsichtigte Energieversorgungsart unter Nennung:
- der Versorgungsnetzart: Freileitung oder im Erdreich verlegte Kabel oder Leitungen,
- der Anschlussart: Stichleitung, Ringnetz, Paralleleinspeisung usw.,
- der Anschlussleistung (kVA).
Netznennspannung und Bemessungsspannung
Obere Grenze der höchsten Spannung des Netzes (zum aktuellen Zeitpunkt oder zukünftig, je nach Weiterentwicklung des Netzes), für welche ein Schaltgerät bemessen sein muss.
Detailangaben zur Strommessung mit Angabe von:
- Anschlusskosten an das Energieversorgungsnetz,
- Tarifregelungen (Verbrauchspreise und Grundpreise).
Für die in der Umspannstation zu errichtenden Betriebsmittel und auch die Verlegearten ist die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich.
Errichtung
Die Genehmigung des Netzbetreibers muss vor Beginn der Errichtung der Anlage vorliegen. Dem Antrag auf Genehmigung sind die nachfolgend genannten Informa-tionen zwingend beizufügen:
- Standort der geplanten Umspannstation,
- Stromlaufplan und Anschlüsse des Leistungsteils, einschließlich geplanter Erdungsmaßnahmen,
- detaillierte Angaben zu den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die errichtet werden sollen, einschließlich Leistungskenndaten,
- Anordnung der Anlagen und Betriebsmittel und Messeinrichtungen,
- ggf. geplante Vorkehrungen zur Leistungsfaktorverbesserung,
- ggf. erforderliche Notstromversorgungen (HS oder NS).
Nach erfolgter Prüfung und Abnahme der Anla-ge durch den Netzbetreiber, wird sie durch den Betreiber ans Versorgungsnetz zugeschaltet.
Inbetriebnahme
Die Anlage muss vor der Zuschaltung an das Energieversorgungsnetz bestimmte In-betriebnahmetests erfolgreich absolvieren. Auch wenn solche Tests nicht erforderlich sind, sollten die folgenden Prüfungen durchgeführt werden:
- Messung der Widerstände der Erder,
- Durchgängigkeit aller Potentialausgleichs- und -erdungsleiter,
- Prüfung und Tests aller HS-Komponenten,
- Spannungsprüfung der HS-Anlagen und -Betriebsmittel,
- Prüfung und Tests der NS-Anlage in der Umspannstation,
- Prüfung aller (mechanischen und elektrischen) Verriegelungen und aller automa-tischen Schaltfolgen,
- Prüfung der Schutzrelais auf einwandfreien Betrieb und deren korrekte Einstel-lungen.
Desweiteren ist unbedingt zu prüfen, dass alle benötigten Geräte vorhanden sind, so dass Schaltvorgänge sicher ausgeführt werden können. Bei Erhalt der Konformitäts-erklärung (falls erforderlich):
- schaltet das Personal des Netzbetreibers die HS-Geräte ein und prüft den ein-wandfreien Betrieb der Messgeräte,
- ist der Auftragnehmer der Anlage für die Prüfung und den Anschluss der NS-Anlage verantwortlich.
Ist die Umspannstation betriebsbereit:
- gehören die Umspannstation und sämtliche Geräte dem Kunden,
- hat der Netzbetreiber die betriebliche Kontrolle über alle HS-Schaltgeräte in der Umspannstation, z.B. die zwei Einspeise-Lasttrennschalter und den HS-Schalter des Transformators (oder Leistungsschalter) im Fall einer Ringkabelanlage, zu-sammen mit allen angeschlossenen HS-Erdungsschaltern,
- hat das Personal des Netzbetreibers uneingeschränkten Zugriff zu den HS-Anlagen und -Betriebsmitteln,
- hat der Kunde unabhängig davon ausschließlich die Kontrolle über den (die) HS-Transformatorschalter (Lasttrennschalter mit Sicherung oder Leistungsschalter) des(r) Transformator(en). Der Kunde ist verantwortlich für die Wartung aller Anla-gen und Betriebsmittel der Umspannstation und muss die Trennung vom Netz und Erdung der Schaltgeräte beim Netzbetreiber anfordern, damit Wartungsarbeiten an der HS-Anlage durchgeführt werden können. Der Netzbetreiber muss dem Wartungspersonal des Kunden eine unterzeichnete schriftliche Freigabe ausstel-len und die Schlüssel für ggf. verriegelte Trennschalter usw. übergeben.